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Fallsammlung zu Problemfeldern bei der Anwendung von IFRS 10 und IFRS 11

Berlin, 2012-05-15 10:41:55

In seiner Stellungnahme zu EFRAG´s Draft Endorsement Advice zum Consolidation Package (Standards IFRS 10 Consolidated Financial Statements, IFRS 11 Joint Arrangements und IFRS 12 Disclosure of Interest in Other Entities sowie Amendments an IAS 27 Separate Financial Statements und IAS 28 Investments in Associates and Joint Ventures) hat sich der IFRS-Fachausschuss, neben der Zustimmung zum Endorsement, auch für die Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts auf den 01.01.2014 ausgesprochen. Die aus einer Verschiebung gewonnene zusätzliche Zeit sollte aus Sicht des IFRS-Fachausschusses dazu genutzt werden, noch bestehende Unklarheiten in IFRS 10 und IFRS 11 zu verbessern.

Um auf eine inhaltliche Verbesserung der bestehenden Standards IFRS 10 und IFRS 11 hinzuwirken, sammelt der DRSC nun in der Praxis auftretende offene Fragestellungen bzw. Problemfeldern aus der Anwendung dieser Standards. Diese Fallsammlung soll an den IASB bzw. das IFRSIC weitergeleitet werden, um damit die Grundlage für eine Verbesserung bzw. Interpretation der Standards zu liefern.

Wir möchten Sie daher aufrufen, uns entsprechende von Ihnen identifizierte Sachverhalte bzw. Problemstellungen, welche nicht oder nicht zweifelsfrei durch die Standards IFRS 10 bzw. IFRS 11 beantwortet werden, - formlos - zur Verfügung zu stellen bzw. zu übermitteln. Sämtliche Informationen werden anonymisiert und vertraulich behandelt.

Wir bitten um Zulieferung – per Email an zimniok@drsc.de oder bahrmann@drsc.de.



 
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