| 1 | Überblick |
| 2 | Identifizierung eines Projekts |
| 3 | Maßnahmen |
| 4 | Mitwirkung der Öffentlichkeit / Konsultationsprozess |
Das übergeordnete Ziel der Arbeit des DRSC und seiner Fachausschüsse ist, im öffentlichen Interesse die Qualität der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung zu erhöhen.
2. Identifizierung eines Projekts
Die Arbeit des DRSC vollzieht sich im Wesentlichen in Projekten, die sowohl Grundsatzfragen als auch Einzelfragen und Detailprobleme der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung behandeln. In mehreren Schritten werden Lösungsvorschläge für die behandelten Probleme erarbeitet. Es handelt sich hierbei um Rechnungslegungsfragen, die aus unterschiedlichen Gründen in das Arbeitsprogramm des DRSC aufgenommen werden.
Zum einen werden auf dem Gebiet der internationalen Rechnungslegung ausgewählte Projekte des IASB begleitet und betreut. Da die vollständige Bearbeitung aller Projekte des IASB aufgrund des Umfangs des Arbeitsprogramms des IASB nicht in Betracht kommt, nehmen die Fachausschüsse eine Auswahl vor. Es werden die Themen zur Bearbeitung ausgewählt, die als wesentlich für die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung in der Bundesrepublik erachtet werden. Ähnlich ist das Vorgehen für Themen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Grundsätzlich wird hier der Indossierungsprozess der EU hinsichtlich der IFRS-Rechnungslegungsstandards begleitet, Mitarbeiter und Fachausschüsse des DRSC wirken aber auch an ausgewählten proaktiven Projekten mit.
Auf dem Gebiet der nationalen Rechnungslegung stehen die Entwicklung von handelsrechtlichen Rechnungslegungsstandards und Gesetzgebungsvorhaben der Bundesrepublik und der EU im Vordergrund.
Außerdem werden Themen zur Bearbeitung ausgewählt, für die innerhalb der nationalen und der internationalen Rechnungslegung „Regelungslücken“ oder Änderungsbedarf bestehen. Darüber hinaus sind Beratungsprojekte für das Bundesjustizministerium Teil des Arbeitsprogramms des DRSC.
Sind die zu bearbeitenden Themen identifiziert und die Projekte damit ins Leben gerufen, werden Lösungsvorschläge für die speziellen Fragestellungen durch eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen erarbeitet. Es bieten sich dem DRSC dabei verschiedene Instrumente an:
Die fachliche Arbeit der Mitarbeiter des DRSC verbindet die einzelnen Instrumente. Die Mitarbeiter erarbeiten die Veröffentlichungen und bereiten die öffentlichen Diskussionen und die Sitzungen der Arbeitsgruppen vor und nach.
4. Mitwirkung der Öffentlichkeit / Konsultationsprozess
Entsprechend der Art des Projekts können die Fachausschüsse auf unterschiedliche Möglichkeiten zur Einbeziehung der Öffentlichkeit zurückgreifen. Zum einen halten die Fachausschüsse ihre Sitzungen unter Herstellung der Öffentlichkeit ab. Dies umfasst einerseits die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern, persönlich an den Sitzungen teilzunehmen und andererseits die Möglichkeit, die Sitzungen im Rahmen einer Live-Audio-Übertragung zu verfolgen. Die Audio-Übertragungen sowie Sitzungspapiere und Ergebnisberichte werden nach den öffentlichen Sitzungen archiviert und auf der Website des DRSC unter www.drsc.de der fachlich interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Zum anderen wird die fachlich interessierte Öffentlichkeit durch die Möglichkeit der Teilnahme an öffentlichen Diskussionen einbezogen.
Darüber hinaus sieht die Satzung des DRSC für die Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinn des § 315a Abs. 1 HGB sowie Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342 HGB durch die Fachausschüsse ein mehrstufiges, formalisiertes Verfahren vor (Konsultationsprozess). In dieses Verfahren wird die fachlich interessierte Öffentlichkeit in folgender Weise einbezogen::
Rechnungslegungsstandards werden nach ihrer Verabschiedung im Fachgremium dem Bundesministerium der Justiz mit Bitte um Bekanntmachung gemäß § 342 HGB vorgelegt. Mit Veröffentlichung eines Rechnungslegungsstandards durch das BMJ wird vermutet, dass bei dessen Anwendung die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung der Konzernrechnungslegung eingehalten worden sind.
Copyright © 1999-2013, Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) e.V. Alle Rechte vorbehalten.