• DRSC startet mit Online-Befragung der Ersteller die Phase 2 der Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland


  • Stellungnahmen bis zum 12. April 2024

    E-DRÄS 14 Konsultation zur Änderung des DRS 18 infolge des MinBestRL-UmsG


  • EFRAG veröffentlicht Entwürfe der Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU (LSME und VSME)

    Öffentliche Diskussion des DRSC gemeinsam mit EFRAG am 10. April 2024


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    Sustainability Standards
    Conference 2024


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    Hamburger Forum der Nachhaltigkeitsberichterstattung


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Nächste Termine

Titel Datum Ort
Sitzung FA Finanzberichterstattung
10.04.2024 - 11.04.2024 Videokonferenz
Öffentliche Diskussion zu den EFRAG-Entwürfen der Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU (LSME und VSME)
10.04.2024 - 10.04.2024 Videokonferenz
Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
22.04.2024 - 22.04.2024 Videokonferenz
Sitzung FA Finanzberichterstattung
15.05.2024 - 16.05.2024 Videokonferenz

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Mitglied des Vereins kann jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung Beteiligten repräsentieren soll, wird jedes Mitglied einem der folgenden Segmente zugeordnet:

Industrieunternehmen im vorgenannten Sinne sind auch Unternehmen, die sich mit Handel, Dienstleistungen etc. befassen.