EFRAG EU-Nachhaltigkeitsstandards zu sozialen Themen
Aktueller Stand
Am 29. April 2022 hat EFRAG die Standardentwürfe der EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht. Die Konsultationsfrist endete am 8. August 2022.
Am 31. Mai 2022 wurden zu den ESRS-Entwürfen die zugehörigen Basis for Conclusions veröffentlicht. Diese ergänzen die entsprechenden Standardentwürfe, sind aber nicht als deren Bestandteil anzusehen. Inhalte der Basis for Conclusions sind Überlegungen der EFRAG PTF-ESRS und die Verweise auf andere Standardsetzungsinitiativen oder Vorschriften, die bei der Entwicklung des vorgeschlagenen Inhalts der Standardentwürfe verwendet wurden.
Hintergrund
Der Legislativ-Vorschlag der Europäischen Kommission zur CSRD vom 21. April 2021 sieht die Pflicht zur Anwendung von Nachhaltigkeitsberichtsstandards durch bestimmte Unternehmen vor. Die Kommission soll ermächtigt werden, diese Standards durch delegierte Rechtsakte vorzuschreiben. Zur Erarbeitung der Standards sieht der Richtlinienentwurf den Rückgriff auf die inhaltliche Expertise der EFRAG vor, die ihrerseits bereits im Jahr 2020 entsprechende Vorarbeiten durch die Project Task Force on Preparatory Work for the Elaboration of possible EU Non-Financial Reporting Standards (PTF-NFRS) hat durchführen lassen. Diese Arbeitsgruppe entwickelte unter dem geänderten Namen Project Task Force on European sustainability reporting standards (PTF-ESRS) konkrete Standardentwürfe, die am 29. April zur Konsultation gestellt wurden. Im Vorfeld veröffentlichte die PTF–ESRS seit Januar 2022 sukzessiv Arbeitsstände zu den ESRS (sog. Working Papers ESRS), um einen Einblick in die beabsichtigte Struktur und die vorgesehenen Inhalte der ESRS zu geben.
Die Standardentwürfe umfassen Vorschläge für
- zwei übergreifende Standards (ESRS 1, ESRS 2),
- fünf Standards zu Umweltthemen (ESRS E1-E5),
- vier Standards zu sozialen Themen und (ESRS S1-S4)
- zwei Standards zu Governance–Themen (ESRS G1, G2).
Standards zu sozialen Themen
Zu den sozialen Themen wurden die folgenden Standardentwürfe veröffentlicht:
- ESRS S1 Eigene Belegschaft (Own workforce) – Angaben über Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf eigene Belegschaft in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und sonstige Arbeitnehmerrechte
- ESRS S2 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette (Workers in the value chain) – Angaben über Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Mitarbeiter in der Wertschöpfungskette (eigene, vor- und nachgelagerte Aktivitäten)
- ESRS S3 Betroffenes Gemeinwesen (Affected communities) – Angaben über Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf lokale Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette des Unternehmens
- ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Consumer and end-user) – Angaben über Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit/ Produkte oder Dienstleistungen auf Konsumenten und Endnutzer
Die Entwürfe enthalten eine Vielzahl an Berichtsanforderungen, die durch Anwendungsleitlinien (sog. Application Guidance) präzisiert und erweitert werden. Sie weisen die folgende, für alle themenspezifischen Standards einheitliche, Struktur auf:
- Inhaltsverzeichnis
- Zielsetzung
- Interaktion mit anderen ESRS
- Berichtsanforderungen
- Allgemeines, Strategie, Governance und Wesentlichkeitsbeurteilung
- Konzepte, Zielgrößen, Maßnahmenpläne und Ressourcen
- Leistungsbemessung
- Anhang 1: Definitionen
- Anhang 2: Anwendungsleitlinien