Andere Nachhaltigkeitsberichterstattung – Projekte im Überblick
Aktueller Stand
Derzeit werden sowohl auf internationaler als auch auf europäischer Ebene Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt. Diese Arbeiten werden auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland prägen. Daher begleiten das DRSC und der Fachausschuss für Nachhaltigkeit diese Entwicklungen.
Der Legislativ-Vorschlag der Europäischen Kommission zur CSRD vom 21.4.2021 sieht die Pflicht zur Anwendung von Nachhaltigkeitsberichtsstandards für große Unternehmen, unabhängig von deren Kapitalmarktorientierung, sowie für kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen vor. Dieser Anwendungsbereich umfasst in Deutschland ca. 15.000 Unternehmen. Der Vorschlag sieht auch vor, die EU-Kommission zu ermächtigen, diese Standards in Form delegierter Rechtsakte zu veröffentlichen, sodass diese für die Unternehmen unmittelbare Bindungswirkung entfalten (sog. Level II-Verordnungen).
Zur Erarbeitung der Standards sieht der Richtlinien-Entwurf den Rückgriff auf die fachliche Expertise der EFRAG vor, die ihrerseits bereits im Jahr 2020 entsprechende Vorarbeiten durch die Project Task Force on Preparatory Work for the Elaboration of Possible EU Non-Financial Reporting Standards (PTF-NFRS) hat durchführen lassen. Diese Arbeitsgruppe entwickelt unter dem geänderten Namen Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) zurzeit Standardentwürfe, die zunächst dem neu zu gründenden EFRAG Sustainability Board (SB) und nach entsprechendem Due Process der Kommission (gem. des Auftragsschreibens der Kommissarin McGuinness vom 12. Mai 2021) bis zum 15. Juni 2022 zu übermitteln sind. Am 20. Januar 2022 wurden erste Arbeitspapiere der PTF-ESRS veröffentlicht, die am Ende der dazugehörigen Covernote abrufbar sind. Siehe dazu nachstehende Ausführungen.
Gemäß des Richtlinien-Entwurfs sind bei der Entwicklung der Standards bereits bestehende internationale Rahmenwerke und Standards zu berücksichtigen, so auch unter dem Dach der IFRS Foundation erarbeitete Vorgaben. Die IFRS Foundation hat am 3.11.2021 für die Erarbeitung von umfassenden globalen Basisstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Global Baseline)das International Sustainability Standards Board (ISSB) gegründet. Als ISSB Chair und Vize-Chair wurden Emmanuel Faber und Sue Lloyd ernannt (vgl. Website des IASB). In Vorbereitung der Arbeit des ISSB wurde eine Technical Readiness Working Group (TRWG) eingesetzt, deren Arbeitsergebnisse ebenfalls am 3.11.2021 veröffentlicht wurden. Siehe dazu nachstehende Dateilausführungen.
PTF-ESRS – Erarbeitung von Entwürfen zur Übergabe an EFRAG
Derzeit arbeitet die PTF-ESRS an den Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese sehen zum einen konzeptionelle Leitlinien der Nachhaltigkeitsberichterstattung (z.B. Konzept der doppelten Wesentlichkeit, Double Materiality), Vorgaben zu übergreifenden Berichtsthemen (z.B. Angabepflichten zu Strategie und Geschäftsmodell) sowie Angabepflichten zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen vor. Die Standards werden sowohl branchenübergreifende als auch branchenspezifische Berichtsanforderungen enthalten. Insgesamt sind zunächst zwischen 20-25 Standardentwürfe für die Übergabe an die Kommission geplant. Branchenspezifischen Vorgaben sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Einen Überblick zu der geplanten Standardstruktur und -bezeichnung gibt die PTF in der Covernote vom 18.1.22., S. 4. Zu einigen Standards wurden am 20.1.2022 Arbeitspapiere (Working Papers) veröffentlicht. Diese betreffen zwei (von insgesamt sechs geplanten) konzeptionellen Leitlinien, und zwar zunächst
- zur doppelten Wesentlichkeit (ESRG 1 Double Materiality) und
- zur Qualität der Informationen (ESRG 2 Characteristics of Information Quality)
sowie vier (von insgesamt fünf geplanten) übergreifenden Standards (Cross-cutting Standards:
- ESRS 2 Strategy and Business Model,
- ESRS 3 Governance and Organisation,
- ESRS 4 Sustainability material impacts, risks and opportunities sowie
- ESRS 5 Definitions for policies, targets, action plans and resources.
Ferner wurde ein Arbeitspapier zur Klimaberichterstattung, ESRS E1 Climate Change veröffentlicht. Weitere Entwürfe sollen in Kürze folgen.
Die Arbeitspapiere dienen derzeit lediglich der Information. Zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich April 2022) wird das neu zu gründende EFRAG SB die darauf basierenden Standardentwürfe zur Kommentierung veröffentlichen. Nichtsdestotrotz ist es empfehlenswert, sich frühzeitig mit den Ergebnissen der Arbeit der PTF-ESRS zu befassen, da angesichts der geplanten Übergabe der Standardentwürfe an die EU-Kommission im Juni 2022 eine kurze Kommentierungsfrist erwartet wird.
Beim DRSC befasste sich der FA Nachhaltigkeitsberichterstattung in seiner 2. Sitzung am 1.2.2022 u.a. mit einigen dieser Arbeitspapiere. Zudem befasste sich die DRSC-Arbeitsgruppe „Klimaberichterstattung“ mit ESRS E 1 Climate Change.
ISSB – Erarbeitung von globalen Basisstandards (Global Baseline)
Die von der IFRS Foundation eingesetzte TRWG hat in Vorbereitung auf die Arbeit des ISSB bereits fachliche Vorarbeit geleistet.
So wurden am 3.11.2021 bereits Papiere (sog. Prototypes) zu Allgemeinen Anforderungen an die nachhaltigkeitsbezogene Finanzberichterstattung (General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information Prototype) sowie zu klimabezogenen Angaben (Climate-related Disclosures Prototype) veröffentlicht. Diese dienen derzeit ebenfalls lediglich der Information; ein formaler Konsultationsprozess wird erst nach Zusammensetzung des ISSB und seiner Befassung mit diesen Themen angestoßen.
Darüber hinaus befasst sich die TRWG u.a. auch mit konzeptionellen Guidelines für dieses Standardsetting, mit der Struktur und dem Zusammenspiel der verschiedenen ISSB-Standards sowie der Verbindung zwischen IASB und ISSB (sog. Connectivity).
Das weitere Arbeitsprogramm ist bekannt, allerdings liegt hierfür derzeit noch kein konkreter Zeitplan vor.