DRÄS 3 - Anpassung der Standards DRS 2 bis DRS 14 an das Bilanzrechtsreformgesetz

Veröffentlichung:
15.07.2005
Inkrafttreten:
01.01.2006

Hinweis zur Bestellung
Die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) können hier in gedruckter Form oder als online-Datenbank beim Schaeffer-Poeschel-Verlag bestellt bzw. (für jeden Standard einzeln) als .PDF-Datei bei Genios erworben werden.

Status: Vom BMJ bekannt gemacht

Der Standard wurde vom DSR am 15.07.2005 verabschiedet und im Bundesanzeiger Nr. 164 vom 31. August 2005 (Beilage) als Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 3 (DRÄS 3) durch das BMJ gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht.

Überarbeitete Standards

Mit den vorgeschlagenen Regelungen dieses Änderungsstandards werden die bereits verabschiedeten Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 2 bis 14 an die Gesetzesänderungen des Bilanzrechtsreformgesetzes angepasst. Darüber hinaus werden die Geltungsbereiche der Standards dahingehend vereinheitlicht, dass sie auf Konzernabschlüsse nach §§ 290 und 264a HGB sowie § 11 PublG anzuwenden sind. In diesem Standard werden des Weiteren formale Änderungen vorgeschlagen, die aus dem neu einzubeziehenden Standard zur Lageberichterstattung (DRS 15) und Inkonsistenzen zwischen den Standards resultieren. Grundlegende konzeptionelle Änderungen sind im Rahmen dieser Überarbeitung der Standards nicht vorgesehen.