DRS 4 - Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss

Veröffentlichung:
29.08.2000
Inkrafttreten:
31.12.2000
Außerkrafttreten:
31.12.2016
Letzte Änderung:
22.09.2017

Hinweis zur Bestellung
Die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) können hier in gedruckter Form oder als online-Datenbank beim Schaeffer-Poeschel-Verlag bestellt bzw. (für jeden Standard einzeln) als .PDF-Datei bei Genios erworben werden.

Status: Mit DRS 23 aufgehoben

  • Mit Bekanntmachung des DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 23. Februar 2016 (BAnz AT 23.2.2016 B2) wird der DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss vom 29. August 2000 (BAnz Nr. 245b vom 30. Dezember 2000), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 4 vom 5. Januar 2010 (BAnz Nr. 27a vom 18. Februar 2010) aufgehoben.
  • Verabschiedung der geänderten Fassung der Tz. 1a durch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) am 22. September 2017. Bekanntmachung der deutschsprachigen Fassung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 04. Dezember 2017 (BAnz AT 04.12.2017 B1).
  • Er ist letztmalig anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31. Dezember 2016 beginnt.