5. November 2025

10 Thesen zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss

Das DRSC hat heute ein Thesenpapier veröffentlicht, welches die Ergebnisse der bisherigen Befassungen im Rahmen der Evaluation zur Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Deutschland zusammenfasst. Es knüpft an die Empfehlung des Fachausschusses Finanzberichterstattung an, ein bedingtes Wahlrecht zur Anwendung der IFRS im Einzelabschluss einzuführen.

Die 10 Thesen wurden durch das verantwortliche Rechnungslegungsgremium des DRSC entwickelt, um einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Entlastung der Finanzberichterstattung deutscher Unternehmen zu leisten.

In den Thesen werden der potenzielle Nutzen der IFRS im Einzelabschluss sowie die notwendigen Voraussetzungen zur Einführung eines solchen Wahlrechts dargestellt. Darüber hinaus erörtert das DRSC den vorgeschlagenen Anwendungsbereich und diskutiert den möglichen Einsatz des IFRS-Einzelabschlusses als Grundlage für die unterschiedlichen Funktionen des Jahresabschlusses.

Im Vorfeld des Thesenpapiers hat das DRSC, im Rahmen einer mehrphasigen Studie von März 2023 bis September 2025, die Anwendung der IFRS in Deutschland durch Interviews, Befragungen und eine Fallstudie evaluiert.

In dieser Studie wurden die Akzeptanz und der Anwendungsbereich der IFRS als Regelwerk der Finanzberichterstattung betrachtet; da in Abhängigkeit von Kapitalmarktbeteiligung und Berichterstattungsebene unterschiedliche Bilanzierungsvorgaben hinsichtlich einer Pflicht, eines Wahlrechts oder des Verbots einer Anwendung der IFRS durch deutsche Unternehmen bestehen.

Prof. Dr. Sven Morich, Vizepräsident des DRSC, kommentierte: „Das heute veröffentlichte Thesenpapier markiert einen Meilenstein der DRSC-Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland. Unter Bezugnahme auf die Erkenntnisse aus den drei Phasen unserer Studie wird dargelegt, wie ein bedingtes Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss erfolgreich gestaltet werden kann. Ich freue mich, dass wir in diesem Monat noch die Gelegenheit haben werden, die Thesen im Rahmen eines Roundtables mit Vertretern von Unternehmen, Verbänden und Bundesministerien zu erörtern. Die Schaffung wirksamer Entlastungen bei weiterhin effektiver Finanzberichterstattung haben wir dabei fest im Blick.“

Hintergrund:

Wie in dem begleitenden Leitfaden zur Phase 1 dargestellt, besteht das Ziel der Studie in einer objektiven Aufnahme der verschiedenen Stakeholder-Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung einbezogen werden.

In einem ersten Schritt (Phase 1) wurden hierzu im Jahr 2023 interessierte Stakeholder aus allen Bereichen (Abschlussersteller, Prüfer, Forschung & Lehre, Nutzer) über Interviews beteiligt. Aufbauend auf die Gruppeninterviews wurde ein strukturierter Fragenkatalog entwickelt, welcher den Erstellern von Unternehmensabschlüssen seit März 2024 als Online-Befragung zur allgemeinen, öffentlichen Konsultation zur Verfügung gestellt wurde (Phase 2). Einen Schwerpunkt bildete hierbei, den spezifischen Nutzen eines bedingten Wahlrechts zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss für unterschiedliche Unternehmenstypen und -größen empirisch zu erheben. Dazu wurde eine geschichtete Stichprobe von Unternehmen aller Größenklassen gezielt angesprochen. Gleichzeitig wurde durch das DRSC auch die interessierte Allgemeinheit zur Teilnahme eingeladen.

Die Veröffentlichung des Kurzberichts folgte einer gemeinsamen Veranstaltung des DRSC mit dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) und dem Bundesverband der deutschen Industrie e.V. (BDI) am 9. Dezember 2024, in welcher ausgewählte Umfrageergebnisse erstmalig vorgestellt und im Rahmen eines Panels mit Unternehmens- und Verbandsvertretern diskutiert wurden (wir berichteten). Der Abschlussbericht in Langfassung wurde am 4. März 2025 veröffentlicht (wir berichteten). Eine durchgeführte Fallstudie mit Unternehmen, die bereits IFRS im Konzernabschluss anwenden, baute direkt auf den Erkenntnissen der Unternehmensbefragung auf und konkretisierte deren Inhalte weiter (wir berichteten).

Weiterführende Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Gesamtstudie hat das DRSC auf der Projektseite zusammengestellt.

Für Rückfragen steht das Projektteam des DRSC (Ilka Canitz canitz@drsc.de, Rico Chaskel chaskel@drsc.de und Peter Zimniok zimniok@drsc.de) sehr gerne zur Verfügung.