Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) ist der nationale Standardsetzer auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung in Deutschland. Er wurde am 17. März 1998 als unabhängiger, eingetragener und selbstlos tätiger Verein mit Sitz in Berlin von der deutschen Wirtschaft gegründet. Das DRSC e.V. wurde mit Vertrag vom 3. September 1998 und – nach einer vorübergehenden Aussetzung im Jahr 2010 – erneut am 2. Dezember 2011 durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ; heute: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, BMJV) als privates Rechnungslegungsgremium im Sinne von § 342 HGB anerkannt.
Die Gründung des Vereins erfolgte mit dem Ziel,
Aus dieser Zielsetzung ergeben sich die folgenden sechs Aufgabengebiete des DRSC, die in § 2 Abs. 1 der Satzung niedergelegt sind. Danach soll das DRSC im gesamtwirtschaftlichen Interesse
Die ersten vier Aufgabengebiete ergeben sich unmittelbar aus dem gesetzlichen Auftrag nach § 342 HGB sowie aus dem Standardisierungsvertrag. In letzterem wird ferner die Erhöhung der Qualität der Rechnungslegung als weiteres Aufgabenfeld genannt.
Das DRSC e.V. finanziert seine Tätigkeit vollständig aus den Mitgliedsbeiträgen sowie durch Lizenzvergabe, Veröffentlichungen und sonstige Einnahmen. Etwaige Erlöse aus der Verwertung seiner Arbeit darf das DRSC nur für die satzungsmäßigen Zwecke einsetzen, insofern verfolgt der Verein nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele, sondern ist selbstlos tätig und erfüllt seinen Zweck als Berufsverband für seine Mitglieder. Ungeachtet der Tätigkeit im gesamtwirtschaftlichen Interesse erhält das DRSC für die Wahrnehmung seiner Aufgaben keine Mittel der öffentlichen Hand.
Die Facharbeit des DRSC e.V. erfolgt weitgehend in den beiden Fachausschüssen. Sie wird vom Präsidium nach außen vertreten. Die Entwicklung der Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung erfolgt im Wesentlichen im HGB-Fachausschuss. In den Aufgabenbereich des IFRS-Fachausschusses fallen die aktive Begleitung und Kommentierung der internationalen Facharbeit bei IASB/IFRS Interpretations Committee sowie der EFRAG. Beiden Fachausschüssen stehen Arbeitsgruppen unterstützend zur Seite, in der branchen- und/oder themenspezifisches Knowhow gebündelt und vorgehalten wird. Themen, die sowohl für national als auch für international bilanzierende Unternehmen von Bedeutung sind – genannt sei stellvertretend die Lageberichterstattung –, werden durch beide Fachausschüsse gemeinsam betreut. Dafür wurde mit der Satzungsänderung vom Juli 2018 der gemeinsame Fachausschuss als Kombination von HGB- und IFRS-Fachausschuss als eigenständiges Gremium ins Leben gerufen.
Das DRSC e.V. ist in den wichtigsten internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Rechnungslegung vertreten. Dies sind zum einen der IFRS Advisory Council (IFRS AC) des IASB, in welchem wir dem IASB zweimal im Jahr zu dessen strategischer Ausrichtung zur Seite stehen. Das DRSC nimmt diesen Sitz stellvertretend für die vier Standardsetzer aus Deutschland, Frankreicht, Großbritannien und Italien wahr und ist durch seinen Präsidenten vertreten. Des Weiteren sind die Gremien der EFRAG in Brüssel zu nennen. Hier macht das DRSC seinen Einfluss in den monatlichen Sitzungen der Technical Experts Group (über einen fachlichen Direktor) sowie über den EFRAG Board (durch seinen Präsidenten) geltend. Seit Oktober 2016 nimmt der Präsident des DRSC zugleich die Rolle des Vizepräsidenten des EFRAG Boards wahr.