Profil

Überblick

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) ist der nationale Standardsetzer auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung in Deutschland. Er wurde am 17. März 1998 als unabhängiger, eingetragener und selbstlos tätiger Verein mit Sitz in Berlin von der deutschen Wirtschaft gegründet. Das DRSC e.V. wurde mit Vertrag vom 3. September 1998 und – nach einer vorübergehenden Aussetzung im Jahr 2010 – erneut am 2. Dezember 2011 durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ – Bundesministerium der Justiz) als privates Rechnungslegungsgremium im Sinne von § 342q HGB anerkannt.

 

Ziele und Aufgaben

Die Gründung des Vereins erfolgte mit dem Ziel,

  • die Fortentwicklung der Rechnungslegung im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit, insbesondere der an der Rechnungslegung Beteiligten, zu fördern;
  • als deutscher Standardisierer von der Bundesregierung anerkannt, in seinen Zielen unterstützt und als sachverständiger Ratgeber gehört zu werden, ohne dass hierdurch die Souveränität des Gesetzgebers und der Gerichte beeinträchtigt wird;
  • die Interessen der deutschen Wirtschaft im Bereich der Rechnungslegung international zu vertreten;
  • die Entwicklung zu einem inhaltlich in zunehmend Maße breiter angelegten Verständnis von Rechnungslegung fachlich zu begleiten und diese in die Arbeit seiner Gremien zu integrieren. Es gilt wichtige Impulse aufzunehmen, insbesondere aus dem Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch den EU Green Deal entstehen für die Breite der deutschen Unternehmen neue Berichtserfordernisse. Dies gilt in gleichem Maße auch für Entwicklungen auf internationaler Ebene, wo bei der IFRS Foundation die Grundlagen für die international einheitliche Standardisierung in diesem Bereich gelegt werden.

Aus dieser Zielsetzung ergeben sich die folgenden sechs Aufgabengebiete des DRSC, die in § 2 Abs. 1 der Satzung niedergelegt sind. Danach soll das DRSC im gesamtwirtschaftlichen Interesse

  1. Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung entwickeln;
  2. bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene zu Rechnungslegungsvorschriften beraten;
  3. die Bundesrepublik Deutschland in internationalen Gremien der Rechnungslegung vertreten;
  4. Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315e Abs. 1 HGB erarbeiten;
  5. die Qualität der Rechnungslegung erhöhen; sowie
  6. die Forschung und Ausbildung in den vorgenannten Bereichen fördern.

Die ersten vier Aufgabengebiete ergeben sich unmittelbar aus dem gesetzlichen Auftrag nach § 342 HGB sowie aus dem Standardisierungsvertrag. In letzterem wird ferner die Erhöhung der Qualität der Rechnungslegung als weiteres Aufgabenfeld genannt.

Finanzierung

Das DRSC e.V. finanziert seine Tätigkeit vollständig aus den Mitgliedsbeiträgen sowie durch Lizenzvergabe, Veröffentlichungen und sonstige Einnahmen. Etwaige Erlöse aus der Verwertung seiner Arbeit darf das DRSC nur für die satzungsmäßigen Zwecke einsetzen, insofern verfolgt der Verein nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele, sondern ist selbstlos tätig und erfüllt seinen Zweck als Berufsverband für seine Mitglieder. Ungeachtet der Tätigkeit im gesamtwirtschaftlichen Interesse erhält das DRSC für die Wahrnehmung seiner Aufgaben keine Mittel der öffentlichen Hand.

ARBEITSWEISE

Die Facharbeit des DRSC e.V. erfolgt weitgehend in den beiden Fachausschüssen. Sie wird vom Präsidium nach außen vertreten. Mit der Strukturänderung vom Dezember 2021 verteilt sich die Facharbeit jetzt auf den FA Finanzberichterstattung, den FA Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Gemeinsamen Fachausschuss.

In den Aufgabenbereich des Fachausschusses Finanzberichterstattung fallen neben der aktiven Begleitung und Kommentierung der internationalen Facharbeit bei IASB/IFRS Interpretations Committee sowie der EFRAG auch die Entwicklung der Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung.

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung begleitet aus deutscher Sicht mit besonderer Fachexpertise die internationalen und die europäischen Standardsetzungsaktivitäten im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Der Gemeinsame Fachausschuss wird tätig, wenn Berichtsthemen übergreifend und gleichermaßen für beide Ausschüsse von Bedeutung sind.

Beide Ausschüsse werden von Arbeitsgruppen unterstützt, die es den Ausschüssen ermöglichen, auf Experten mit Fach- und/oder Branchenkenntnissen zurückzugreifen.

VERTRETUNG UND MITWIRKUNG IN INTERNATIONALEN GREMIEN

Das DRSC e.V. ist in den wichtigsten internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Rechnungslegung vertreten. Dies sind zum einen der IFRS Advisory Council (IFRS AC) des IASB, in welchem wir dem IASB zweimal im Jahr zu dessen strategischer Ausrichtung zur Seite stehen. Das DRSC nimmt diesen Sitz stellvertretend für die vier Standardsetzer aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien wahr und ist durch seinen Präsidenten vertreten. Des Weiteren sind die Gremien der EFRAG in Brüssel zu nennen. Hier macht das DRSC seinen Einfluss in den monatlichen Sitzungen der Technical Expert Group (über eine Projektmanagerin) sowie über den EFRAG Board (durch seinen Vizepräsidenten) geltend.