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Mitglied des Vereins kann jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung Beteiligten repräsentieren soll, wird jedes Mitglied einem der folgenden Segmente zugeordnet:

Industrieunternehmen im vorgenannten Sinne sind auch Unternehmen, die sich mit Handel, Dienstleistungen etc. befassen.