• Weil wir uns bei der Standardisierung konsequent und fortschrittlich für die deutschen gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen einsetzen. Mit Leidenschaft und Effizienz. Seit 25 Jahren.

    25 Jahre DRSC


  • Online-Befragung der Ersteller mit großer Resonanz – neue Rückmeldefrist

    DRSC-Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland


  • Einladung

    Hamburger Forum der Nachhaltigkeitsberichterstattung


  • Aufforderung zur Interessensbekundung

    DRSC-Stakeholder-Panel


Nachrichten

Nächste Termine

Titel Datum Ort
DRSC 12. Anwenderforum zu den ESRS
08.11.2024 - 08.11.2024 Videokonferenz
Hamburger Forum der Nachhaltigkeitsberichterstattung
14.11.2024 - 15.11.2024 Hamburg
Sitzung FA Finanzberichterstattung
25.11.2024 - 26.11.2024 Videokonferenz
Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
12.12.2024 - 12.12.2024 tbd

Mitgliedschaft

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Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Vereins kann jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung Beteiligten repräsentieren soll, wird jedes Mitglied einem der folgenden Segmente zugeordnet:

Industrieunternehmen im vorgenannten Sinne sind auch Unternehmen, die sich mit Handel, Dienstleistungen etc. befassen.