• 9. Dezember 2025: DRSC und EFRAG laden ein

    Öffentliche Informationsveranstaltung zu den überarbeiteten ESRS


  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    10 Thesen zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss


  • Konnektivität als Leitprinzip

    DRSC und Schmalenbach-Gesellschaft zur Zukunft der Unternehmensberichterstattung


  • Aktueller Arbeitsstand zu ESRS Set 1

    EFRAG hat zur Überarbeitung abgestimmt


Nachrichten

Nächste Termine

Titel Datum Ort
54. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
11.12.2025 - 11.12.2025 Berlin
45. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
12.12.2025 - 12.12.2025 Berlin
46. Sitzung FA Finanzberichterstattung
12.12.2025 - 12.12.2025 Berlin
Sitzung FA Finanzberichterstattung (2026/1)
19.01.2026 - 19.01.2026 Videokonferenz

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Mitglied des Vereins kann jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung Beteiligten repräsentieren soll, wird jedes Mitglied einem der folgenden Segmente zugeordnet:

Industrieunternehmen im vorgenannten Sinne sind auch Unternehmen, die sich mit Handel, Dienstleistungen etc. befassen.