• Weil wir uns bei der Standardisierung konsequent und fortschrittlich für die deutschen gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen einsetzen. Mit Leidenschaft und Effizienz. Seit 25 Jahren.

    25 Jahre DRSC


  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    Ergebnisse aus der Unternehmensbefragung und Podiumsdiskussion mit BdB und BDI am 9. Dezember 2024


  • Einladung

    Hamburger Forum der Nachhaltigkeitsberichterstattung


  • Aufforderung zur Interessensbekundung

    DRSC-Stakeholder-Panel


Nachrichten

Nächste Termine

Titel Datum Ort
34. Sitzung FA Finanzberichterstattung
25.11.2024 - 26.11.2024 Videokonferenz
Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
12.12.2024 - 12.12.2024 tbd
Sitzung FA Finanzberichterstattung
13.12.2024 - 13.12.2024 tbd
Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
13.12.2024 - 13.12.2024 tbd

Mitgliedschaft

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Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Vereins kann jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung Beteiligten repräsentieren soll, wird jedes Mitglied einem der folgenden Segmente zugeordnet:

Industrieunternehmen im vorgenannten Sinne sind auch Unternehmen, die sich mit Handel, Dienstleistungen etc. befassen.