1. Dezember 2025

BaFin veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte für Abschlüsse zum Geschäftsjahr 2025

Am 27. November 2025 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Schwerpunkte für die Prüfungen der Abschlüsse zum Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Die Prüfungsschwerpunkte der BaFin ergänzen die mit den nationalen Aufsichtsbehörden abgestimmten Prüfungsschwerpunkte der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority; ESMA) vom Oktober 2025 (das DRSC berichtete), welche bei den stichprobenartigen Prüfungen der BaFin ebenfalls berücksichtigt werden sollen.

Die BaFin beabsichtigt, in den Abschlüssen schwerpunktmäßig zu prüfen, wie Unternehmen im Rahmen der Lageberichterstattung auf die Folgen diverser makroökonomischer Veränderungen eingehen. Dabei werden u.a. Handelsbeschränkungen, schwankende Rohstoff- und Energiepreise, strukturelle Anpassungsprozesse und technologische Veränderungen wie der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz sowie die damit einhergehenden Unsicherheiten als Treiber eines sich ändernden makroökonomischen Umfelds genannt.

Unternehmen sind in der Folge angehalten, solche makroökonomischen Veränderungen ausgewogen zu analysieren und sachgerecht im Lagebricht abzubilden. Mit Blick auf mögliche Fehlerquellen weist die BaFin u.a. auf unzureichende Datengrundlagen, zu optimistische Prognoseannahmen sowie eine unzureichende Darstellung negativer Entwicklungen hin. Widersprüche zwischen interner Steuerungslogik und externer Berichterstattung seien dabei zu vermeiden. Insgesamt sollte der Berichterstattung ein objektivierter Maßstab zugrunde liegen, wobei sich nicht nur auf die subjektive Einschätzung der Unternehmensleitung beschränkt bzw. die Berichterstattung auf interne Steuerungsgrößen verengt wird.

Bereits im Juli 2024 haben die BaFin, das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und das DRSC einen trilateralen Austausch zu Fragen der Unternehmensberichterstattung aufgenommen. Dieser Austausch fand zuletzt im September 2025 statt (das DRSC berichtete) und soll dazu beitragen, einen proaktiven Austausch zwischen Enforcement, dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und nationaler Standardsetzung zu gewährleisten.