11. August 2025

BMF: Referentenentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. August 2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG) veröffentlicht.

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung neuer Verwaltungsleitlinien der OECD vom 15. Dezember 2023, 24. Mai 2024 und 13. Januar 2025. Darüber enthält der Entwurf weitere Anpassungen des Mindeststeuergesetzes, die vorwiegend redaktioneller Art sind.

Die kurze Kommentierungsfrist endet bereits am 11. August 2025. Weiterführende Informationen sind der Pressemittelung des BMF zu entnehmen.

Zum Hintergrund:

Am 20. August 2024 das das BMF den ersten Diskussionsentwurf des MinStAnpG veröffentlicht. Dieser Entwurf sah vordergründig die Umsetzung der Verwaltungsleitlinien der OECD vom Dezember 2023 (Konkretisierungen bei der Anwendung des transitional CbCR-Safe-Harbours) vor. Ferner wurde die Regelung zum Aktivierungswahlrecht nach § 274 HGB im System der Mindestbesteuerung abgebildet (Änderungen des § 50 Abs. 1 Nr. 3 MinStG). Im Hinblick auf diese Regelung hat das DRSC zwei Stellungnahmen an das BMF übermittelt (Stellungnahme vom 14. Oktober 2024, ergänzende Stellungnahme vom 25. Oktober 2024).

Am 6. Dezember 2024 wurde der zweite Diskussionsentwurf des MinStAnpG veröffentlicht. Dieser Entwurf enthielt die Verwaltungsleitlinien der OECD vom Juni 2024 (insb. die Erleichterung bei der Nachversteuerung latenter Steuern sowie die Regelungen zur Behandlung von transparenten Einheiten in sog. transparenten Strukturen einschließlich Besonderheiten bei der Zuordnung von Steuern). Das DRSC hat am 31. Januar 2025 eine Stellungnahme zum zweiten Diskussionsentwurf an das BMF übermittelt.