Home Nachrichten BMJ veröffentlicht Referentenentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes
22. März 2024
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 22. März 2024 den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht. Stellungnahmen zum RefE können im Rahmen der sog. Länder- und Verbändebeteiligung bis zum 19. April 2024 an das BMJ übermittelt werden.
Ziel des RefE ist die Umsetzung der neuen EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von bilanzrechtlich großen sowie kleinen oder mittelgroßen kapitalmarktorientierten Unternehmen und Mutterunternehmen großer Gruppen, mittels derer die Bereitstellung zuverlässiger, relevanter und vergleichbarer Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte sichergestellt werden soll. Die darin enthaltenen Regelungen entsprechen im Wesentlichen einer „Eins-zu-eins“-Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464, CSRD). Konkret werden im RefE insb. folgende Gesetzesänderungen vorgeschlagen:
DRSC-Präsident WP/StB Georg Lanfermann kommentiert: „Das DRSC begrüßt die an einer Eins-zu-eins-Umsetzung orientierte Vorlage des Referentenentwurfs durch das BMJ. Die Verknüpfung von LkSG und CSRD könnte dabei maßgeblich zu einer Entbürokratisierung im Hinblick auf die Berichtsanforderungen von CSRD-pflichtigen Unternehmen beitragen.“
Hintergrund:
Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insb. zur Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU, BilanzRl) und muss bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, ESRS) konkretisiert, welche als delegierte Rechtsakte keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten. In Deutschland werden ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise bis zu 15.000 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD/ESRS verpflichtet.
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