10. Juli 2025

BMJV veröffentlicht Referentenentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 10. Juli 2025 den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie (EU) 2022/2464) hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht. Der RefE enthält zudem Vorschriften zur Umsetzung der sog. Stop-the-Clock-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2025/794). Stellungnahmen zum RefE können im Rahmen der sog. Länder- und Verbändebeteiligung bis zum 21. Juli 2025 an das BMJV übermittelt werden. Das DRSC wird den RefE in seiner kommenden Fachausschusssitzung am 15. Juli 2025 inhaltlich diskutieren und dem BMJV eine Stellungnahme übermitteln.

Ziel des RefE ist die Umsetzung der EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von bilanzrechtlich großen sowie kleinen oder mittelgroßen kapitalmarktorientierten Unternehmen und Mutterunternehmen großer Gruppen, mittels derer die Bereitstellung zuverlässiger, relevanter und vergleichbarer Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte sichergestellt werden soll. Die darin enthaltenen Vorschriften entsprechen im Wesentlichen einer „Eins-zu-eins“-Umsetzung.

Derzeit werden umfänglich Änderungen an den EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der sog. Omnibus I-Initiative diskutiert (siehe DRSC Briefing Paper).

Hintergrund:

Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insb. zur BilanzRL (Richtlinie 2013/34/EU) und musste bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber kam dieser Pflicht bisher nicht nach. Bereits im letzten Jahr wurde ein Gesetzesentwurf veröffentlicht, welcher durch das Ende der Ampelkoalition aber nicht mehr in deutsches Recht umgesetzt wurden. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche als delegierte Verordnung keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten.