3. September 2025

BMJV veröffentlicht Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 den Regierungsentwurf (RegE) eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie (EU) 2022/2464) i.d.F. Stop-the-Clock-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2025/794) hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beschlossen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichte sowohl den RegE als auch ein Informationspapier dazu.

Im RegE wird weiterhin eine 1-zu-1-Umsetzung der EU-Vorschriften angestrebt. Darüber hinaus werden wie bereits im Referentenentwurf (RefE) die Änderungsvorschläge bzgl. der 1.000 Mitarbeiterschwelle aus dem sog. Substance Proposal (COM(2025) 81 final) des Omnibus I-Pakets der EU-Kommission vorweggenommen. Insgesamt entspricht der RegE weitestgehend den Inhalten des vorherigen RefE.

Das DRSC wird zeitnahe ein aktualisiertes Briefing Paper zu den Vorschriften im RegE veröffentlichen.

Hintergrund:

Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insb. zur BilanzRL (Richtlinie 2013/34/EU) und musste bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber kam dieser Pflicht bisher nicht nach. Bereits im letzten Jahr wurde ein Gesetzentwurf veröffentlicht, welcher durch das Ende der Ampelkoalition aber nicht mehr in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche als delegierte Verordnung keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten.

Das BMJV hatte am 10. Juli 2025 den RefE veröffentlicht (wir berichteten). Das DRSC veröffentlichte ein Briefing Paper als Übersicht zum RefE und hat zudem am 21. Juli 2025 seine Stellungnahme zum RefE an das BMJV übermittelt.