Home Nachrichten CSRD: Änderungsrichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht
26. Februar 2026
Am 26. Februar 2026 wurde die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. BilanzRL (Richtlinie 2013/34/EU) i.d.F. der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Zudem werden Änderungen an der AbschlussprüfungsRL (Richtlinie 2006/43/EG) und den Sorgfaltspflichten gemäß CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) vorgenommen.
Die neuen EU-Vorschriften treten Mitte März 2026 in Kraft, wobei die Vereinfachungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bis zum 19. März 2027 in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz wird derzeit in den Ausschüssen des Bundestages diskutiert.
Hintergrund:
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission das Omnibus I-Paket mit Vorschlägen zur Bürokratieentlastung von Unternehmen. Gegenstand dieser Vorschläge ist insbesondere das sog. Substance Proposal zur Änderung der BilanzRL, der CSRD und der AbschlussprüfungsRL sowie der CSDDD. Ziel des Substance Proposals im Hinblick auf Änderungen zur BilanzRL ist es, deutliche Vereinfachungen bei den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen. Formal getrennt davon wurde der Vorschlag zur Verschiebung des zeitlichen Anwendungsbereichs der CSRD und der CSDDD („Stop-the-Clock“-RL) unterbreitet, welcher bereits als Richtlinie (EU) 2025/794 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Im Dezember 2025 einigten sich das EU-Parlament und der EU-Ministerrat in den Trilogverhandlungen auf die finale Version des Substance Proposals. Das DRSC veröffentlichte daraufhin am 19. Dezember 2025 ein aktualisiertes Briefing Paper zum Stand des Omnibus I-Pakets.
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