Home Nachrichten CSRD-Umsetzungsgesetz: Öffentliche Anhörung & Änderungsantrag
1. April 2026
Der für das CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UG) federführende Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 31. März 2026 Anträge zum Regierungsentwurf (RegE) des CSRD-UG veröffentlicht (siehe DRSC Briefing Paper zum RegE). Hierbei wurde ein gemeinsamer Änderungsantrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU/CSU veröffentlicht. Dieser Antrag berücksichtigt die seit Veröffentlichung des RegE erfolgten Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch das Omnibus I-Paket (siehe DRSC Briefing Paper), insbesondere durch das sogenannte Substance Proposal (Richtlinie (EU) 2026/470).
Der Änderungsantrag kann im Laufe der weiteren Ausschussberatungen noch geändert werden. Insbesondere wurde für den 13. April 2026 eine öffentliche Anhörung terminiert, im Rahmen derer Experten ihre Einschätzung zum CSRD-UG äußern können. Diese Einschätzungen können bei den weiteren Ausschussberatungen am CSRD-UG berücksichtigt werden.
Im Anschluss an die Ausschussberatungen finden die zweite und dritte Lesung als Schlussabstimmung im Bundestag statt. Da der Bundesrat zuvor keinen Einspruch eingelegt hat, liegt ein Bundesgesetz vor, sobald der Bundestag das Gesetz beschließt. Anschließend tritt das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Hintergrund:
Die CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) ist eine Änderungsrichtlinie insbesondere zur BilanzRL (Richtlinie 2013/34/EU) und hätte ursprünglich bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Der deutsche Gesetzgeber kam dieser Pflicht bisher nicht nach, wobei die damaligen EU-Vorschriften mittlerweile mehrfach geändert wurden. Bereits 2024 wurde ein Gesetzentwurf veröffentlicht, welcher durch das Ende der Ampelkoalition aber nicht mehr in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche als delegierte Verordnung keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten. Auch die ESRS werden derzeit geändert (das DRSC berichtete).
Das BMJV hatte am 10. Juli 2025 den Referentenentwurf und am 3. September 2025 den RegE zum CSRD-UG veröffentlicht. Das DRSC übermittelte am 21. Juli 2025 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf an das BMJV.
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