9. Dezember 2025

CSRD: Vorläufige Einigung in den Trilogverhandlungen zum Substance Proposal

Der JURI-Ausschuss des EU-Parlaments und der EU-Ministerrat haben am 9. Dezember 2025 eine vorläufige Einigung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderungsrichtlinie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD und der Sorgfaltspflichten gem. CSDDD erzielt. Erste Inhalte der vorläufigen Einigung finden sich in einer Pressemitteilung des EU-Parlaments und einer Pressemitteilung des EU-Ministerrats und betreffen insb. folgende Punkte:

  • CSRD: berichtspflichtige Unternehmen müssen mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. € Umsatzerlöse aufweisen
  • CSDDD: verpflichtete Unternehmen müssen mehr als 5.000 Mitarbeitende und mehr als 1,5 Milliarden € Umsatzerlöse aufweisen

Mit einer Veröffentlichung der vollständigen vorläufigen Einigung ist zeitnahe zu rechnen. Am 9. Dezember 2025 wird es um 10:30 Uhr eine öffentliche Pressekonferenz dazu geben.

In der Folge müssen sowohl das EU-Parlament als auch der EU-Ministerrat über die vorläufige Einigung final abstimmen, was noch in diesem Jahr erfolgen soll. Daraufhin werden die neuen EU-Vorschriften im EU-Amtsblatt veröffentlicht und sind durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

Hintergrund:
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission das Omnibus I-Paket mit Vorschlägen zur Bürokratieentlastung von Unternehmen. Gegenstand dieser Vorschläge ist insbesondere das sog. Substance Proposal zur Änderung der BilanzRL (Richtlinie 2013/34/EU), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) sowie der AbschlussprüferRL (Richtlinie 2006/43/EG). Ziel des Substance Proposals im Hinblick auf Änderungen zur BilanzRL ist es, deutliche Vereinfachungen bei den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen. Formal getrennt davon wurde der Vorschlag zur Verschiebung des zeitlichen Anwendungsbereichs der CSRD und der CSDDD („Stop-the-Clock“- RL) unterbreitet, welcher mittlerweile als Richtlinie (EU) 2025/794 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Detaillierte Informationen zum Inhalt des Omnibus I-Pakets können dem DRSC Briefing Paper sowie dem Foliensatz für eine öffentliche Informationsveranstaltung vom 14. März 2025 entnommen werden.