15. Juli 2025

DRSC nimmt Stellung zum EFRAG-Diskussionspapier „The Statement of Cash Flows – Objectives, Usages and Issues“

Das DRSC hat am 14. Juli 2025 seine Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier „The Statement of Cash Flows – Objectives, Usages and Issues” an EFRAG übermittelt. Das Hauptziel des EFRAG-Projekts zur Kapitalflussrechnung besteht darin, die wahrgenommenen Probleme der nach IAS 7 erstellten Kapitalflussrechnung aufzulisten und damit einen Beitrag zum IASB-Forschungsprojekt „Statement of Cash Flows and Related Matters” zu leisten.

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung (FA FB) des DRSC begrüßt das Diskussionspapier, merkt jedoch an, dass ein stärker fokussierter Ansatz mit einer geringeren Zahl an Themen und deren Priorisierung möglicherweise zu einer klareren und handhabbareren Diskussionsgrundlage geführt hätte.

In seiner Stellungnahme betont der FA FB, dass die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 grundsätzlich funktional ist und keiner umfassenden Überarbeitung bedarf. Dem International Accounting Standards Board (IASB) solle daher empfohlen werden, gezielte Anpassungen nur dort vorzunehmen, wo tatsächliche Informationslücken aus Nutzersicht bestehen.

Zentrale Standpunkte der DRSC-Stellungnahme:

  • keine vollständige Kohärenz mit anderen primären Abschlusselementen anstreben – insbesondere mit der Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Kapitalflussrechnung sollte sich auf tatsächliche Veränderungen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten fokussieren. Die Einbeziehung von Zahlungsflüssen eines Agenten oder hypothetische/nicht zahlungswirksame Transaktionen würden die Grundfunktion einer Kapitalflussrechnung grundlegend verändern.
  • Beibehaltung der Definitionen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten.
  • Keine Standardisierung von Kennzahlen wie Free Cash Flow (FCF), Nettoverschuldung und Working Capital.
  • Beibehaltung der direkten und indirekten Methode zur Darstellung des operativen Cash Flows.
  • Einführung einer disaggregierten Darstellung von Dividenden an beherrschende und nicht beherrschende Anteile wird unterstützt, da sie die Transparenz über Liquiditätsabflüsse im Konzern verbessert.
  • Für Finanzunternehmen spricht sich der FA FB trotz bestehender Zweifel am Nutzen der Kapitalflussrechnung für die Beibehaltung der aktuellen Vorschriften aus – insbesondere vor dem Hintergrund praktischer Umsetzungsprobleme bei einer Abschaffung.

Die Stellungnahme zielt darauf ab, zur zielgerichteten Weiterentwicklung der Kapitalflussrechnung beizutragen, lehnt jedoch eine grundlegende Neugestaltung der bestehenden Struktur bewusst ab.