21. Juli 2025

DRSC-Schreiben an EFRAG zu den aktuellen ESRS-Entwürfen

Am 20. Juli 2025 hat das DRSC ein weiteres Schreiben an die EFRAG übermittelt. Darin bezieht sich das DRSC auf den Brief der EU-Kommissarin Albuquerque vom 1. Juli 2025 an die EFRAG und weist auf eine entsprechende Erwartungshaltung hin, die sich insbesondere in der Anwendungspraxis bezüglich der Datenpunktezahl herausgebildet hat. Der Erfolg der ESRS-Überarbeitung hänge entscheidend davon ab, dass im Vergleich zum aktuellen delegierten Rechtsakt (ESRS Set 1) keine neuen bzw. zusätzlichen Anforderungen hinzukommen. Dies hatte EU-Kommissarin Albuquerque im o.g. Brief priorisiert. Daher sollten die demnächst zur Konsultation veröffentlichen ESRS-Entwürfe keinen Zweifel an der Umsetzung dieser Vorgabe lassen.

Grundlage des aktuellen DRSC-Schreibens an die EFRAG ist die Diskussion des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) im Juli. Der FA NB hatte dabei die öffentlichen Arbeitspapiere der EFRAG-Gremien (ESRS-Entwürfe V1.6) erörtert.

Das DRSC hatte bereits im April 2025 zehn Thesen zur ESRS-Überarbeitung an die EFRAG übermittelt und im Nachgang dazu weitere Positionen öffentlich gemacht.