8. Oktober 2025

DRSC-Stellungnahme zu vorläufigen IFRS IC-Agenda-Entscheidungen vom Juni 2025

Das DRSC hat am 6. Oktober 2025 seine Stellungnahme zu den vorläufigen Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee übermittelt, die in der IFRS IC-Sitzung im Juni 2025 getroffen wurden.

Das IFRS IC hatte in seiner Sitzung im Juni 2025 Updates zu zehn früheren Agenda-Entscheidungen zu IAS 1 aufgrund der Einführung von IFRS 18 (der IAS 1 ersetzt) beschlossen und als Änderungsvorschläge zur Konsultation gestellt. Insbesondere hatte das IFRS IC vorläufig beschlossen, ausgewählte Agenda-Entscheidungen gezielt im Hinblick auf Referenzen, die sich auf allgemeine Anforderungen zur Darstellung, Wesentlichkeit und Aggregation von Informationen im Abschluss beziehen, zu aktualisieren, indem Verweise auf IAS 1 durch Verweise auf die neuen oder geänderten Anforderungen in IFRS 18 ersetzt werden.

In unserer Stellungnahme stimmen wir dem grundsätzlichen Ansatz des IFRS IC zur Aktualisierung der betreffenden Agenda-Entscheidungen zu. Allerdings geht aus den Agenda-Entscheidungen nicht hervor, ob im Ergebnis der vorgenommenen Aktualisierung eine Änderung gegenüber der bisherigen Praxis der Berichterstattung intendiert ist. In diesem Zusammenhang verweisen wird darauf, dass in der Anwendungspraxis bislang möglicherweise das Bewusstsein fehlt, dass ein Unternehmen in Anwendung der aktualisierten Agenda-Entscheidungen zu einer anderen Einschätzung (als zuvor) gelangen kann; ursächlich hierfür sind jedoch die neuen Vorschriften in IFRS 18 (insb. zur Aggregation und Aufgliederung von Informationen sowie die neuen Vorschriften zur Funktion der primären Abschlussbestandteile einschließlich der Anforderungen an eine „useful structured summary“). Hier sollte das IFRS IC in der Außenkommunikation das Bewusstsein schaffen, dass im Zuge der Implementierung von IFRS 18 eine zuvor getroffene Umsetzung der Agenda-Entscheidungen zu überprüfen ist.