25. November 2025

DRSC-Stellungnahme zu vorläufigen IFRS IC-Agenda-Entscheidungen vom September 2025

Das DRSC hat am 25. November 2025 seine Stellungnahme zu den vorläufigen Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee übermittelt, die in der IFRS IC-Sitzung im September 2025 getroffen wurden.

In Bezug auf die vorläufige Agenda-Entscheidung zu IFRS 16 Leasingverhältnisse (Verträge zur Nutzung von Stromspeichern) stimmen wir der Sichtweise und den Schlussfolgerungen des IFRS IC zu.

In Bezug auf die vorläufige Agenda-Entscheidung zu IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss (Ausweis von Fremdwährungsgewinnen und -verlusten auf konzerninterne Darlehen) stimmen wir der Auffassung des IFRS IC nicht zu. In unserer Stellungnahme vertreten wir die Ansicht, dass der in der vorläufigen Agenda-Entscheidung unterstellte Sachverhalt zu vereinfacht ist und den wirtschaftlichen Gehalt solcher Transaktionen außer Acht lässt. Die fachliche Analyse in der vorläufigen Agenda-Entscheidung konzentriert sich ausschließlich auf eine konzerninterne Verbindlichkeit (bzw. Vermögenswert) und berücksichtigt dabei nicht, dass diese Transaktionen i.d.R. im Zusammenhang mit einer übergeordneten Konzernfinanzierungstransaktion stehen.

Die Anwendung der vorläufigen Agenda-Entscheidung würde in der Praxis dazu führen, dass Erträge und Aufwendungen aus einer gesamten Konzernfinanzierungstransaktion in verschiedenen Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden würden. Unserer Ansicht nach sollten solche Transaktionen jedoch in einer einzigen Kategorie der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden. In unserer Stellungnahme empfehlen wird daher, dass das IFRS IC seine vorläufige Agenda-Entscheidung dahingehend überprüft, ob eine Darstellung, die den wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Transaktionen als Ganzes (einschließlich eines konzerninternen Darlehens) widerspiegelt, im Rahmen der aktuellen Vorschriften von IFRS 18 erreicht werden kann.