13. August 2025

DRSC-Stellungnahme zum Referentenentwurf MinStAnpG

Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG) an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) übermittelt.

Da das Steuerrecht nicht zum Aufgabenbereich des DRSC gehört, konzentrieren sich unsere Kommentare auf rechnungslegungsrelevante Fragestellungen sowie Querschnittsthemen zwischen der Rechnungslegung und dem Steuerrecht. Aus diesem Grund beschränken sich unsere Anmerkungen in der Stellungnahme auf die folgenden Themenblöcke:

  1. Art. 1 Nr. 17 und Nr. 33 MinStAnpG-RefE (Änderung der §§ 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 82): Aktivierungswahlrechte;
  2. Art. 1 Nr. 38 MinStAnpG-RefE (Änderung des § 87 MinStG): Datengrundlage für die Ermittlung des im CbCR-Safe-Harbour zu verwendenden Gewinns oder Verlusts vor Steuern;
  3. Art. 1 Nr. 18 MinStAnpG-RefE (Einfügung des § 50a MinStG): Nachversteuerung latenter Steuerschulden;
  4. Anregungen zur Änderung des MinStG i.Z.m. ungewissen Steuerpositionen;
  5. Anregungen zur Vereinheitlichung der Verwendung der Begriffe „Steueraufwand / Steuerertrag“ und „Steuerschuld / Steueranspruch“;
  6. Steuern aus der Vor-Pillar Two-Zeit.

Dabei sind Anmerkungen zu den Themenblöcken 1, 2 und 3 zum Teil wortgleich zu denen aus unserer Stellungnahme zum zweiten Diskussionsentwurf vom 31. Januar 2025 sind. Die Anregungen zu den Themenblöcken 4, 5 und 6 basieren auf der Position unserer Arbeitsgruppe „Steuern“ und konnten aufgrund einer sehr kurzen Kommentierungsfrist nicht mit unseren Fachausschüssen abgestimmt werden.

Zum Hintergrund:

Das BMF hat am 8. August 2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG) veröffentlicht. Zuvor wurden zwei Diskussionsentwürfe publiziert (erster Diskussionsentwurf vom 20. August 2024, zweiter Diskussionsentwurf vom 6. Dezember 2024). Das DRSC hat beide Diskussionsentwürfe kommentiert (Stellungnahme vom 14. Oktober 2024, ergänzende Stellungnahme vom 25. Oktober 2024, Stellungnahme vom 31. Januar 2025).