3. November 2025

DRSC-Stellungnahme zum Regierungsentwurf MinStAnpG

Das DRSC hat am 30. Oktober 2025 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG) an den Finanzausschuss im Deutschen Bundestag übermittelt.

Wir begrüßen das Bestreben der Bundesregierung, mit dem Regierungsentwurf Erleichterungen für Unternehmen bei bestimmten Regelungsinhalten des Mindeststeuergesetzes (MinStG) zu erzielen sowie Klarstellungen bzw. Korrekturen bei missverständlichen Vorgaben des Gesetzes herbeizuführen. Gleichwohl stellen wir insgesamt fest, dass einige Vorschläge im Regierungsentwurf zu keiner wesentlichen Vereinfachung führen, und weisen darauf hin, dass die betroffenen Unternehmen nach wie vor bei der Umsetzung des MinStG vor enorme administrative und systemische Herausforderungen gestellt werden.

Da das Steuerrecht nicht zum Aufgabenbereich des DRSC gehört, konzentrieren sich unsere Kommentare auf rechnungslegungsrelevante Fragestellungen sowie Querschnittsthemen zwischen der Rechnungslegung und dem Steuerrecht.

Zum Hintergrund:

Das BMF hat am 8. August 2025 den Referentenentwurf des MinStAnpG veröffentlicht. Die Bundesregierung hat am 3. September 2025 den Entwurf des MinStAnpG ohne Aussprache beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Zuvor wurden zwei Diskussionsentwürfe publiziert (erster Diskussionsentwurf vom 20. August 2024, zweiter Diskussionsentwurf vom 6. Dezember 2024). Das DRSC hat beide Diskussionsentwürfe kommentiert (Stellungnahme vom 14. Oktober 2024, ergänzende Stellungnahme vom 25. Oktober 2024, Stellungnahme vom 31. Januar 2025).