Home Nachrichten DRSC unterbreitet Vorschläge zum Bürokratierückbau in der Finanzberichterstattung
1. April 2026
Das DRSC hat am 1. April 2026 eine Stellungnahme zu Bürokratieentlastungsmaßnahmen der finanziellen Berichterstattung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) übermittelt. Darin unterbreitet das DRSC Themenvorschläge für eine mögliche Vereinfachung des nationalen und europäischen Rechtsrahmens außerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Das BMJV hatte am 18. Dezember 2025 und 27. Januar 2026 im Zuge von Workshops verschiedene Spitzenverbände und das DRSC aufgerufen, Möglichkeiten zum Bürokratierückbau in der Finanzberichterstattung zu eruieren. Im Nachgang zu diesen Workshops hat das DRSC die identifizierten Ansatzpunkte in einer Stellungnahme zusammengefasst.
Die Vorschläge sind in der Stellungnahme entlang der folgenden fünf Themenbereiche untergliedert:
Die Themenvorschläge sind als grundsätzliche Ansatzpunkte für eine Verschlankung in verschiedenen Bereichen der Rechnungslegung zu verstehen, ohne deren Nutzen einzuschränken und zugleich die Attraktivität des deutschen Kapitalmarkts zu stärken. Das DRSC möchte damit einen Impuls zur Ausarbeitung konkreter Vorschläge zur Vereinfachung der Finanzberichterstattung liefern.
“Die Workshops des BMJV in den letzten Monaten haben gezeigt, dass Handlungsmöglichkeiten in den deutschen und europäischen Vorgaben zur Finanzberichterstattung bestehen, um das Kosten-/Nutzen-Verhältnis zu verbessern. Ich freue mich, dass wir einen Beitrag für diese Diskussion liefern, die wir mit der heutigen Stellungnahme zusammenfassen. Das DRSC wird diesen Prozess auch weiter aktiv begleiten und steht jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Auch wir werden den Anstoß nutzen, um unsere Rechnungslegungsstandards hinsichtlich praktischer Handhabung und der Verwendung klarer Sprache zu evaluieren”, kommentierte Prof. Dr. Sven Morich, Vizepräsident des DRSC, die Übermittelung der Stellungnahme.
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