Home Nachrichten EFRAG veröffentlicht die Vorschläge für das überarbeitete ESRS Set 1
31. Juli 2025
Am 31. Juli 2025 veröffentlichte EFRAG die Entwürfe des überarbeiteten ESRS Set 1 zur Kommentierung. Die Kommentierungsfrist endet am 29. September 2025.
Veröffentlicht werden neben den Vorschlägen für die zwölf überarbeiteten Standards (ESRS 1 und 2, ESRS E-1 bis E-5, ESRS S-1 bis S-4 und ESRS G-1) auch tabellarische Übersichten über die vorgenommenen Änderungen (log of amendments) sowie Vorschläge für zusätzliche (freiwillig anwendbare) Guidance (non-mandatory implementation guidance, NMIG), das Glossar und die Grundlage für die Schlussfolgerungen für die Vorschläge (Basis for Conclusions). Diese Unterlagen sind hier abrufbar.
Entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission umfassen die nun von EFRAG vorgelegten Vorschläge deutliche konzeptionelle Erleichterungen und Klarstelllungen der ESRS sowie eine umfassende Reduktion der Datenpunkte. So wird bspw. vorgeschlagen, explizit das Konzept der Fair Presentation einzuführen oder die Vorgaben zur Wesentlichkeitsanalyse im Hinblick auf das (schon bisher vorhandene) Konzept der „materiality of information“ zu schärfen. Dadurch soll deutlicher auf wesentliche Nachhaltigkeitsinformationen fokussiert werden und eine zu umfangreiche checklistenähnliche Abarbeitung der Anforderungen des ESRS Set 1 vermieden werden.
Im Hinblick auf den geforderten Berichtsumfang stellt EFRAG dar, dass die – in Abhängigkeit der unternehmensindividuellen Wesentlichkeitsanalyse – verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte um 57% reduziert wurden. Auch der Umfang der Standards konnte um 55% reduziert werden.
Hintergrund dieser Überarbeitung sind die Überlegungen der EU-Kommission, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für die Unternehmen in der EU zu vereinfachen. Die im Februar 2025 veröffentlichten sog. Omnibus-Initiative enthielt dabei nicht nur Vorschläge für Änderungen von EU-Richtlinien (inkl. der Bilanzrichtlinie), sondern auch zur Vereinfachung der ESRS. Diese hatte die EU-Kommission erst im Januar 2024 als Delegierten Rechtsakt erlassen (ESRS Set 1, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772), sich zwischenzeitlich jedoch unter anderem angesichts der ersten Erfahrungen mit der praktischen Anwendbarkeit für eine Überarbeitung ausgesprochen.
Im März 2025 wurde EFRAG durch die EU-Kommission damit beauftragt, eine fachliche Empfehlung zur Revision des ESRS Set 1 zu erarbeiten. Diese sollte ursprünglich bis zum 31. Oktober 2025 an die EU-Kommission übermittelt werden; mit ihrem Schreiben von 1. Juli 2025 hat die EU-Kommission eine Fristverlängerung bis zum 30. November 2025 eingeräumt, sodass EFRAG nunmehr eine Kommentierungsfrist von 60 Tagen einräumen kann.
Ob es mit der vorgeschlagenen Überarbeitung gelungen ist, die derzeit zum Teil schwer verständlichen Vorgaben hinreichend klarzustellen und im ausreichenden Maße Vereinfachungen zu schaffen, stellt EFRAG in den expliziten Fragen auch zur Diskussion. Dies gilt bspw. für die Klarstellungen zur Berücksichtigung von Risiken bei der Wesentlichkeitsanalyse (sog. gross vs. net) oder zum Verständnis der Informationswesentlichkeit.
Gemeinsame öffentliche Diskussion mit EFRAG zu den Entwürfen
Gemeinsam mit EFRAG wird das DRSC am 18. September 2025 (9-12 Uhr) eine webbasierte Diskussionsveranstaltung abhalten, auf der sowohl die Vorschläge für die überarbeiteten ESRS als auch über die ersten Einschätzungen der Vorschläge durch den DRSC-Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Diskussion gestellt werden. Anmeldungen für diese online-Veranstaltung sind hier möglich.
Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, begrüßt die von EFRAG veröffentlichten Vorschläge zur Vereinfachung der ESRS Set 1: „EFRAG hat innerhalb kürzester Zeit eine umfangreiche Analyse möglicher Vereinfachungen der ESRS und eine umfassende Überarbeitung der Standards vorgenommen. Zudem hat EFRAG die Rückmeldungen des DRSC und zahlreiche andere Rückmeldungen aktiv diskutiert und aufgenommen. Mit dem Beginn der Konsultation liegt es nun an allen Stakeholdern, sich intensiv mit den Inhalten der überarbeiteten ESRS auseinanderzusetzen.“
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen