Home Nachrichten ESRS: KOM veröffentlicht Delegierten Rechtsakt – Änderungen ggü. dem Entwurf
31. Juli 2023
Die Europäische Kommission (KOM) hat am 31. Juli 2023 den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Damit werden in der Europäischen Union erstmals verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt. Die EFRAG hatte im November 2022 Entwürfe für die ESRS als fachliche Stellungnahme gem. Art. 49 Abs. 3b der Bilanz-Richtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) an die KOM übergeben. Die KOM hatte nach eigenen Anpassungen am 9. Juni 2023 die überarbeiteten ESRS als Entwurf eines Delegierten Rechtsakts veröffentlicht und bis zum 7. Juli 2023 konsultiert (siehe hierzu die Mitteilung des DRSC).
Auf Grundlage der mehr als 600 Rückmeldungen hat die KOM eine Reihe von Anpassungen und Klarstellungen ggü. dem Entwurf des Delegierten Rechtsakts vorgenommen. Änderungen im veröffentlichten finalen Delegierten Rechtsakt betreffen unter anderem die folgenden Regelungen:
Die finalen Standards liegen nunmehr in 23 Sprachversionen vor, u.a. auch in deutscher Sprache (hier abrufbar). Darüber hinaus hat die KOM ein ausführliches Q&A-Dokument zur Annahme der ESRS veröffentlicht.
Das DRSC hatte am 7. Juli 2023 seine Stellungnahme zur Konsultation an die KOM übermittelt. Weiterhin veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper sowie einen Vergleich zwischen den EFRAG-Entwürfen vom November 2022 und dem Konsultationsentwurf der KOM.
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