28. November 2025

ESRS Set 1: EFRAG hat zur Überarbeitung abgestimmt

Das EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) hat am 28. November 2025 zur Überarbeitung des ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) abgestimmt (siehe Aufnahme der EFRAG SRB-Sitzung). Die Überarbeitungen enthalten eine Vielzahl an Änderungen im Vergleich zu den am 31. Juli 2025 veröffentlichten Konsultationsentwürfen und dem am 24. November 2025 veröffentlichten Arbeitsstand.

EFRAG wird der EU-Kommission die Überarbeitungen zeitnahe als fachlichen Ratschlag übergeben und diesen Ratschlag auch veröffentlichen. Die EU-Kommission will die finalen Änderungen Mitte 2026 erlassen. Das geänderte ESRS Set 1 wird dann für ab dem ersten Januar 2027 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sein, womöglich mit dem Wahlrecht für eine frühere Anwendung.

Das DRSC führt gemeinsam mit EFRAG am 9. Dezember 2025 eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Überarbeitung des ESRS Set 1 durch. Anmeldung sind unter diesem Link möglich.

Das DRSC hatte EFRAG zudem am 29. September 2025 seine Stellungnahme zu den Konsultationsentwürfen übermittelt und seit Mitte 2025 in einer Vielzahl von Briefen an EFRAG auf wichtige Themen bei der Überarbeitung (Wesentlichkeitskonzept, Reduktion von Datenpunkten, Anticipated Financial Effects) aufmerksam gemacht.