16. Januar 2026

ESRS-Überarbeitung: DRSC übermittelt dem BMJV seine Stellungnahme

Das DRSC hat dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 16. Januar 2026 seine Stellungnahme zum finalen EFRAG Technical Advice zur ESRS-Überarbeitung übermittelt, nachdem das BMJV am 19. Dezember 2025 zur Verbändebeteiligung aufgerufen hat. Das BMJV beabsichtigt, die vom DRSC und anderen Organisationen erhaltenen Rückmeldungen für die weiteren Diskussionen zur ESRS-Überarbeitung auf EU-Ebene zu nutzen. Das DRSC wird die Stellungnahme auch der EU-Kommission übermitteln.

Die Stellungnahme ist das Ergebnis intensiver Diskussionen im DRSC-Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und des regelmäßigen Austausches mit Praktikern. Das DRSC betont, dass die EFRAG-Vorschläge in vielerlei Hinsicht eine deutliche Verbesserung und wichtige Vereinfachung der ESRS darstellen. Nichtsdestotrotz sieht das DRSC in drei Bereichen weiteren Überarbeitungsbedarf. Dabei handelt es sich um solche Bereiche, bei denen die EFRAG-Vorschläge:

  1. über die bisherigen Vorgaben des ESRS Set 1 (Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772) hinausgehen,
  2. Vorgaben enthalten, die (weiterhin) ungeeignet oder unklar sind und
  3. Vorgaben enthalten, die auf Ebene der EU-Kommission festzulegen sind.

In seiner Stellungnahme fokussiert sich das DRSC auf die aus seiner Sicht wichtigsten Themen mit weiteren Überarbeitungsbedarf, unterteilt diese in die oben genannten Bereiche und führt sie in einem gesonderten (englischsprachigen) Anhang zur Stellungnahme auf.