Home Nachrichten ESRS-Überarbeitung: DRSC weist EFRAG auf weitere kritische Themen hin
18. November 2025
Am 14. November 2025 hat das DRSC in einem Brief an EFRAG auf weitere Aspekte der ESRS-Überarbeitung hingewiesen, die sich aus Sicht des DRSC derzeit problematisch darstellen. Der aktuelle Stand der ESRS-Überarbeitung war zuvor mit dem Fachausschuss für Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) sowie Unternehmen und Wirtschaftsprüfern diskutiert worden.
Im Ergebnis sieht das DRSC angesichts der vorläufigen Überlegungen der EFRAG-Gremien die Gefahr einer geringen Akzeptanz der überarbeiteten ESRS. Ursächlich sind zum einen weiterhin bestehende konzeptionelle Unklarheiten, wie etwa hinsichtlich des Verständnisses der Informationswesentlichkeit, der erforderlichen Definition der im Fokus stehenden Nutzer der Nachhaltigkeitsinformationen oder in Bezug auf die Ermittlung wesentlicher Impacts, Risks and Opportunities (IROs) durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (vormals „gross/net“). Ferner bleiben aus Sicht des DRSC auch die Anforderungen an Angaben zu zukünftigen finanziellen Effekten (anticipated financial effects) weiterhin zu vage. Zum anderen werden die zum Teil zunehmende Granularität der geforderten Angaben oder neu eingeführte Konzepte kritisiert. Diese vorläufigen Überlegungen widersprechen nach Auffassung des DRSC der von der EU-Kommission vorgegebenen Zielstellung der Überarbeitung, der Klarstellungen und Vereinfachungen der ESRS Set 1. Bereits am 11. November 2025 hat das DRSC ein gesondertes Schreiben zum living wage-Konzept an EFRAG übermittelt.
EFRAG ist von der EU-Kommission aufgefordert, seine Vorschläge für die Überarbeitung der ESRS bis Ende November 2025 vorzulegen. Die nun übermittelten Anmerkungen des DRSC folgen im Nachgang an die Kommentierungsperiode für die von EFRAG veröffentlichten Vorschläge. Diese konnten bis Ende September 2025 kommentiert werden. Das DRSC hatte sich bereits in dieser Zeit intensiv mit den Vorschlägen befasst und begleitet seitdem die Diskussion zur Weiterentwicklung der ESRS in den verantwortlichen EFRAG-Gremien, SRB und SR-TEG.
Zu den „revised ESRS“, die EFRAG Ende November 2025 an die EU-Kommission übergeben wird, bietet das DRSC – gemeinsam mit EFRAG-Vertretern – am 9. Dezember 2025, 9 Uhr, eine Öffentliche Informationsveranstaltung an.
Hier können Sie sich für diese webbasierte Veranstaltung anmelden.
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