24. Juni 2025

EU-Ministerrat einigt sich auf Standpunkt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der EU-Ministerrat hat sich am 23. Juni 2025 auf seinen Standpunkt zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderungsrichtlinie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD und der Sorgfaltspflichten gem. CSDDD geeinigt. Erste Inhalte des Standpunktes des EU-Ministerrats finden sich in einer Pressemitteilung und betreffen insb. folgende Punkte:

  • CSRD: berichtspflichtige Unternehmen müssen mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. € Umsatzerlöse aufweisen
  • CSDDD: verpflichtete Unternehmen müssen mehr als 5.000 Mitarbeitende und mehr als 1,5 Milliarden € Umsatzerlöse aufweisen und Verschiebung der Umsetzungsfrist

Mit einer Veröffentlichung des vollständigen Standpunktes ist zeitnahe zu rechnen. Als nächstes hat sich das EU-Parlament auf einen Standpunkt zu einigen, damit beide EU-Institutionen in den darauffolgenden Verhandlungen den finalen Text beschließen können. Daraufhin werden die neuen EU-Vorschriften im EU-Amtsblatt veröffentlicht und sind durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

Hintergrund:

Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission das erste Paket mit Vorschlägen zur Bürokratieentlastung von Unternehmen. Gegenstand dieser Vorschläge ist insbesondere der sog. „Omnibus 1“ zur Änderung der BilanzRL (Richtlinie 2013/34/EU), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) sowie der AbschlussprüferRL (Richtlinie 2006/43/EG). Formal getrennt davon wurde der Vorschlag zur Verschiebung des zeitlichen Anwendungsbereichs der CSRD und der CSDDD („Stop-the-Clock“- RL) unterbreitet, welcher mittlerweile als Richtlinie (EU) 2025/794 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Detaillierte Informationen zum Inhalt des Omnibus-1-Vorschlags können dem DRSC Briefing Paper sowie dem Foliensatz für eine öffentliche Informationsveranstaltung vom 14. März 2025 entnommen werden.