13. November 2025

EU-Parlament einigt sich auf Standpunkt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das EU-Parlament hat sich am 13. November 2025 mehrheitlich auf einen Standpunkt zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderungsrichtlinie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD und der Sorgfaltspflichten gem. CSDDD geeinigt. Erste Inhalte des Standpunktes des EU-Parlaments finden sich in einer Pressemitteilung und betreffen insb. folgende Punkte:

  • CSRD: berichtspflichtige Unternehmen müssen mehr als 1.750 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. € Umsatzerlöse aufweisen
  • CSDDD: verpflichtete Unternehmen müssen mehr als 5.000 Mitarbeitende und mehr als 1,5 Milliarden € Umsatzerlöse aufweisen

Mit einer Veröffentlichung des vollständigen Standpunktes des EU-Parlaments ist zeitnahe zu rechnen. Der EU-Ministerrat hatte sich bereits am 23. Juni 2025 auf seinen Standpunkt geeinigt.

In der Folge können das EU-Parlament und der EU-Ministerrat Verhandlungen über den finalen Text des sog. Substance Proposals aufnehmen. Die Verhandlungen sollen am 18. November 2025 beginnen und noch in diesem Jahr erfolgreich beendet werden. Daraufhin werden die neuen EU-Vorschriften im EU-Amtsblatt veröffentlicht und sind durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

Hintergrund:

Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission das Omnibus I-Paket mit Vorschlägen zur Bürokratieentlastung von Unternehmen. Gegenstand dieser Vorschläge ist insbesondere das sog. Substance Proposal zur Änderung der BilanzRL (Richtlinie 2013/34/EU), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) sowie der AbschlussprüferRL (Richtlinie 2006/43/EG). Ziel des Substance Proposals im Hinblick auf Änderungen zur CSRD ist es, deutliche Vereinfachungen bei den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen. Formal getrennt davon wurde der Vorschlag zur Verschiebung des zeitlichen Anwendungsbereichs der CSRD und der CSDDD („Stop-the-Clock“- RL) unterbreitet, welcher mittlerweile als Richtlinie (EU) 2025/794 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Detaillierte Informationen zum Inhalt des Omnibus-I-Pakets können dem DRSC Briefing Paper sowie dem Foliensatz für eine öffentliche Informationsveranstaltung vom 14. März 2025 entnommen werden.