10. Juli 2025

EUDR: EU-Parlament fordert Überarbeitung der Risikoeinstufung der Länder

Die Sorgfaltspflichten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) für Marktteilnehmer richten sich wesentlich nach dem Herkunftsland der betroffenen Rohstoffe und Produkte bzw. der damit verbundenen Risikoklasse.

Die EU-Kommission hat kürzlich die Einstufung der Länder in Risikoklassen vorgenommen und als Entwurf veröffentlicht. Dieser Entwurf wurde vom EU-Parlament in einem Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt und kritisiert.

Der Entschließungsantrag kritisiert insbesondere die Datenqualität sowie die Methodik, die der Einstufung der Risikoklassen zugrunde liegt. Zudem wird eine unzureichende Differenzierung moniert und die Einführung einer neuen Risikokategorie („vernachlässigbares Risiko“) angeregt. Die EU-Kommission wird aufgefordert, die derzeitige Risikoeinstufung zurückzunehmen und zu überarbeiten.

Die Verabschiedung des Entschließungsantrags hat keine unmittelbaren Folgen, da die Einstufung der Länderklassifizierung per Durchführungsrechtsakt erfolgt. Gleichwohl äußert das EU-Parlament mit dem Entschließungsantrag die Auffassung, dass die EU-Kommission ihre Umsetzungsbefugnisse überschritten habe.

Die EUDR gilt für große und mittlere Unternehmen sowie Händler ab dem 30. Dezember 2025, für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2026. Das DRSC informiert unter anderem durch ein regelmäßig aktualisiertes Briefing Paper. Die derzeitige Version ist vom 6. Januar 2025.