Home Nachrichten EUDR: Risikoeinstufung der Länder veröffentlicht
23. Mai 2025
Die Sorgfaltspflichten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) für Marktteilnehmer richten sich wesentlich nach dem Herkunftsland der betroffenen Rohstoffe und Produkte bzw. der damit verbundenen Risikoklasse.
Die Europäische Kommission hat kürzlich die Einstufung der Länder in Risikoklassen vorgenommen. Deutschland wird als Land mit niedrigem Risiko eingestuft, der niedrigsten Risikoklasse. Gleiches gilt für alle Länder der Europäischen Union sowie eine Vielzahl weiterer Länder.
Die Risikoeinstufung der Länder bestimmt darüber, wie umfangreich die Sorgfaltspflichten für Rohstoffe und Produkte aus diesen Ländern sind und wie häufig die Marktteilnehmer einer behördlichen Prüfung unterzogen werden:
Die Einstufung der Länder erfolgt dynamisch; eine erste Überprüfung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Die EUDR gilt für große und mittlere Unternehmen sowie Händler ab dem 30. Dezember 2025, für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2026. Das DRSC informiert unter anderem durch ein regelmäßig aktualisiertes Briefing Paper. Die derzeitige Version ist vom 6. Januar 2025.
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