Home Nachrichten IASB verabschiedet Änderungen an IFRS 17 sowie an IFRS 4
25. Juni 2020
Der IASB hat heute die endgültigen Änderungen an IFRS 17 zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen veröffentlicht. Zeitgleich wurde eine damit zusammenhängende Änderung an IFRS 4 vorgenommen, mit der die bestehende Option zur verzögerten Erstanwendung von IFRS 9 auf den neuen Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 verlängert wurde.
Bei der Änderungen an IFRS 17 handelt es sich um eine Sammlung zahlreicher punktueller Anpassungen, mit denen der IASB Unternehmen bei der Einführung des Standards Erleichterungen verschaffen will, ohne den Informationsnutzen deutlich abzusenken. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bestehenden Fassung von IFRS 17 bestehen in folgenden Punkten:
Erwartungsgemäß nicht mit einer Änderung belegt wurde das in der Anwendungspraxis umstrittene Thema der Jahreskohorten, über deren Bildung Performancetrends im Geschäft eines Versicherers erkennbar werden sollen.
Der Text von IFRS 17 sowie dieser nachträglichen Änderungen sind nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich (weitere Informationen dazu finden Sie hier).
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