22. August 2025

IASB veröffentlicht Änderungsstandard zu IFRS 19

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 21. August 2025 Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben veröffentlicht (weitere Informationen).

IFRS 19 wurde vom IASB am 9. Mai 2024 veröffentlicht (wir berichteten). Damit hat der IASB einen eigenständigen IFRS vorgelegt, der es Unternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaft unterliegen (d.h. Unternehmen, die keine Finanzinstitute oder börsennotiert sind), erlaubt, die IFRS mit einer reduzierten Anzahl von Angabepflichten in ihrem Einzelabschluss anzuwenden. Voraussetzung für die Anwendung von IFRS 19 (vorbehaltlich der Indossierung in der EU) ist, dass die Unternehmen als Tochterunternehmen in einen Konzernabschluss nach den IFRS einbezogen werden.

Bei der Entwicklung der reduzierten Angabepflichten in IFRS 19 hatte der IASB die Angabepflichten in den IFRS zum Stand Februar 2021 zugrunde gelegt. Mit den nunmehr veröffentlichten Änderungen an IFRS 19 werden Erleichterungen für Tochterunternehmen betreffend eine Reihe jüngerer Verlautbarungen des IASB vorgesehen, insbesondere:

  • IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss,
  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7),
  • Internationale Steuerreform – Säule-2-Mustervorschriften (Änderungen an IAS 12),
  • Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21) und
  • Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7).

Mit diesen Änderungen spiegelt IFRS 19 die Änderungen der IFRS wider, die bis zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, wenn IFRS 19 erstmalig anwendbar ist.

Der Änderungsstandard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich. Weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.