2. Dezember 2025

IASB veröffentlicht Angaben-Beispiele zur Berichterstattung über Unsicherheiten in Abschlüssen

Der IASB hat am 28. November 2025 veranschaulichende Beispiele veröffentlicht, die darlegen, wie Unternehmen die IFRS-Rechnungslegungsstandards bei der Berichterstattung der Auswirkungen von Unsicherheiten in ihren Abschlüssen anwenden können. Der IASB weist darauf hin, dass, obwohl sich alle Beispiele auf klimabezogene Unsicherheiten beziehen, die Sachverhalte auch auf andere Unsicherheiten übertragbar seien.

Der Veröffentlichung der finalen Beispiele ging eine Veröffentlichung einer Vorabfassung („near-final Draft“) im Juli 2025 voraus (wir berichteten). Die nunmehr veröffentlichten finalen Beispiele unterscheiden sich geringfügig von der im Juli 2025 veröffentlichten Vorabfassung.

Als Begleitmaterialien zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards sind die illustrativen Beispiele nicht integraler Bestandteil der IFRS-Rechnungslegungsstandards und werden somit auch nicht in der EU indossiert. Die Beispiele haben keinen Erstanwendungszeitpunkt und entfalten somit für europäische Unternehmen unmittelbare Wirkung. Von den Unternehmen wird erwartet, dass etwaige Änderungen in ihrer Berichterstattung zeitnah umgesetzt werden.

Die illustrativen Beispiele sind nur kostenpflichtig beim IASB erhältlich. Weiterführende Informationen finden sich auf der Website des IASB.

Hintergrund:

Interessengruppen hatten dem IASB mitgeteilt, dass die von Unternehmen bereitgestellten Informationen über die Auswirkungen von Unsicherheiten manchmal unzureichend sind oder im Widerspruch zu den außerhalb ihrer Abschlüsse bereitgestellten Informationen stehen. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der IASB illustrativen Beispiele entwickelt, um die Anwendung der bestehenden Angabevorschriften zu verbessern.