Home Nachrichten JURI-Ausschuss des EU-Parlaments einigt sich auf Standpunkt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
14. Oktober 2025
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat sich am 13. Oktober 2025 mehrheitlich auf einen Standpunkt zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderungsrichtlinie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD und der Sorgfaltspflichten gem. CSDDD geeinigt (Text auf S. 149 ff. im Dokument). Der EU-Ministerrat hatte sich am 23. Juni 2025 auf seinen Standpunkt geeinigt.
Sollte das EU-Parlament die Abstimmung des Ausschusses in der nächsten Plenarsitzung annehmen, können das EU-Parlament und der EU-Ministerrat Verhandlungen über den finalen Text des sog. Substance Proposals aufnehmen. Daraufhin werden die neuen EU-Vorschriften im EU-Amtsblatt veröffentlicht und sind durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.
Hintergrund:
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission das Omnibus I-Paket mit Vorschlägen zur Bürokratieentlastung von Unternehmen. Gegenstand dieser Vorschläge ist insbesondere das sog. Substance Proposal zur Änderung der BilanzRL (Richtlinie 2013/34/EU), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) sowie der AbschlussprüferRL (Richtlinie 2006/43/EG). Ziel des Substance Proposals im Hinblick auf Änderungen zur CSRD ist es, deutliche Vereinfachungen bei den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen. Formal getrennt davon wurde der Vorschlag zur Verschiebung des zeitlichen Anwendungsbereichs der CSRD und der CSDDD („Stop-the-Clock“- RL) unterbreitet, welcher mittlerweile als Richtlinie (EU) 2025/794 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Detaillierte Informationen zum Inhalt des Omnibus-I-Pakets können dem DRSC Briefing Paper sowie dem Foliensatz für eine öffentliche Informationsveranstaltung vom 14. März 2025 entnommen werden.
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