30. Januar 2026

Konsultationsentwurf: Änderung Anwendungshinweis zu DRS 20

Das DRSC hat am 30. Januar 2026 den Konsultationsentwurf zur Änderung des Anwendungshinweises zu DRS 20 veröffentlicht. Gegenstand des Entwurfs ist die Verlängerung der Geltungsdauer des Anwendungshinweises AH 5 um ein Jahr. AH 5 adressiert zum einen die Interaktion der in DRS 20 niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung mit den Berichtsanforderungen der ESRS sowie zum anderen die Frage, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr jenes Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangserleichterungen der ESRS gelten.

Anlass des Anwendungshinweises AH 5 mit begrenzter Geltungsdauer war die fehlende Umsetzung der durch die CSRD geänderten Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) in Deutschland bis Ende 2024 und daraus resultierende Fragestellungen der Anwendungspraxis. In Erwartung der Richtlinienumsetzung im Jahr 2025 wurde AH 5 auf Geschäftsjahre begrenzt, die nach dem 31.12.2023 und spätestens vor dem 1.1.2025 beginnen. Da die Umsetzung auch im Jahr 2025 nicht abgeschlossen wurde, bedarf es einer Verlängerung der Geltungsdauer des AH 5 um ein weiteres Jahr.

Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind möglich bis zum 2. März 2026.
Diese senden Sie bitte an info@drsc.de.