Home Nachrichten Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht
27. Februar 2025
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission (KOM) Vorschläge zur Bürokratieentlastung von Unternehmen. Bestandteile dieser Vorschläge sind insbesondere zwei Änderungs-Richtlinien (ÄnderungsRL) als Bestandteil des sogenannten Omnibus 1. Die ÄnderungsRL #1 (COM(2025) 81 final) behandelt Änderungen der AbschlussprüferRL (Richtlinie 2006/43/EG), der BilanzRL (Richtlinie 2013/34/EU), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760). Formal getrennt davon werden Vorschläge zur Verschiebung des zeitlichen Anwendungsbereich der CSRD und der CSDDD in der ÄnderungsRL #2 (COM(2025) 80 final). Zudem wurden im Rahmen des Omnibus 1 FAQs und ein sog. Commission Staff Working Document mit Erläuterungen veröffentlicht. Die Vorschläge haben u.a. das Ziel, Vereinfachungen bei den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen.
Die Veröffentlichung dieser Vorschläge gilt als Auftakt zu den Verhandlungen für den Gesetzgebungsprozess zwischen dem Europäischen Ministerrat und dem Europäischen Parlament. Diese EU-Institutionen müssen sich im Hinblick auf die Vorschläge einigen, damit die finalen Änderungsvorschriften im EU-Amtsblatt veröffentlicht und zu geltendem EU-Recht werden können. Die KOM hat eine zügige Verabschiedung angeregt, um insb. den Unternehmen der 2. Kohorte ausreichend Vorbereitungszeit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu geben und um insgesamt mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Folglich können die Vorschläge im Gesetzgebungsprozess noch geändert werden. Da es sich bei den zwei ÄnderungsRL des Omnibus 1 um EU-Richtlinien handelt, müssen EU-Mitgliedstaaten die Änderungen in nationales Recht umsetzen. Zudem kündigte die KOM an, das ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) zu überarbeiten. Dies soll möglichst schnell geschehen, spätestens ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der ÄnderungsRL #1).
Die vorgeschlagenen Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD umfassen unter anderem (Artikel 1 bis 3 ÄnderungsRL #1):
Die vorgeschlagenen Änderungen bei den Sorgfaltspflichten gemäß CSDDD umfassen unter anderem (Artikel 4 ÄnderungsRL #1):
Zeitlicher Anwendungsbereich (Artikel 1 und 2 ÄnderungsRL #2):
Vorgesehene Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten:
Die vorgeschlagenen Änderungen zur Berichterstattung gem. der TaxonomieVO umfassen unter anderem (Delegierte VO-E):
Hintergrund:
Am 12. Februar 2025 veröffentlichte die KOM ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 (zu den Inhalten siehe auch die Meldung des DRSC vom 12.02.2025). Neben dem Omnibus 1 wurde ein Omnibus 2 veröffentlicht, der Erleichterungen für Investitionen schaffen soll. Ein dritter Omnibus wird im zweiten Quartal 2025 folgen, in welchem voraussichtlich eine neue Unternehmenskategorie „small mid-caps“ eingeführt wird. Im dritten Quartal 2025 sollen Vorschläge zur Änderung der SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088) veröffentlicht werden.
Am 31. Januar 2025 veröffentlichte das DRSC ein Positionspapier zum Omnibus 1. Dazu hatte die Strategie-AG des DRSC-Verwaltungsrates unter Heranziehung von Diskussionsergebnissen des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung über Vorschläge zur Verbesserung der CSRD beraten. Im Ergebnis wurden fünf konkrete Vorschläge für gesetzliche Verbesserungsmaßnahmen unterbreitet.
Das DRSC wird in den kommenden Tagen ein ausführliches Briefing Paper zu den Inhalten des Omnibus 1 veröffentlichen. Zudem wird das DRSC seine Briefing Paper zur CSRD, zum ESRS Set 1, zu den sektorspezifischen ESRS, zu den ESRS für Drittstaatenunternehmen, zur TaxonomieVO, zur CSDDD und zu den Überschneidungen zwischen CSRD und der CSDDD im Hinblick auf die Omnibus-Initiative aktualisieren.
Das DRSC lädt alle interessierten Personen und Organisationen zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zum Omnibus 1 am 14. März 2025 ein. Die Anmeldung ist noch bis zum 12. März 2025 unter diesem Link möglich.
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