15. Juli 2020
IASB verabschiedet Änderungen an IAS 1 zur Anpassung des Erstanwendungszeitpunkts der Änderungen an IAS 1 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig“
Der IASB hat am 15. Juli 2020 Änderungen an IAS 1 veröffentlicht. Hierdurch wird der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen an IAS 1 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig“ um ein Jahr, d.h. auf Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2023, verschoben mehr lesen