4. Dezember 2024
EUDR: Vorläufige Einigung zur Verschiebung der Erstanwendung um 12 Monate
Am 3. Dezember 2024 verkündete der Europäische Rat in einer Pressemitteilung, dass eine vorläufige Einigung zur Verschiebung der Erstanwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU-Verordnung 2023/1115) um 12 Monate erreicht wurde. In der Folge würde die erstmalige Anwendung für große und mittlere Unternehmen (inkl. Händler) auf den 30. Dezember 2025 fallen. Die Erstanwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen verschiebt sich auf den 30. Juni 2026. Substanzielle inhaltliche Änderungen sollen nicht vorgenommen werden. mehr lesen