Home Nachrichten Positionspapier der DRSC-Arbeitsgruppe „Steuern“ zur Bilanzierung von Mindeststeuerumlagen
17. Februar 2025
Das DRSC hat heute das Positionspapier der Arbeitsgruppe „Steuern“ zur Behandlung von Umlagen/Erstattungen nach § 3 Abs. 6 MinStG im handelsrechtlichen (Teil-)Konzernabschluss veröffentlicht.
Nach Auffassung der Arbeitsgruppe liegen aufgrund der gesetzlichen Umlage-/Erstattungsregelungen nach § 3 Abs. 6 MinStG i.V.m. dem gesetzlich angeordneten Gesamtschuldverhältnis nach § 3 Abs. 5 MinStG die Voraussetzungen für eine Nettobilanzierung vor. Das heißt, jede Geschäftseinheit zeigt nur den (wirtschaftlich) auf sie entfallenden Mindeststeueraufwand bzw. -ertrag und die damit korrespondierenden Ansprüche und Verpflichtungen. Nur soweit eine Geschäftseinheit wirtschaftlich, das heißt tatsächlich mit Mindeststeuer belastet ist, hat sie auch Angaben im (Konzern-)Anhang zu machen.
Zum Hintergrund:
In seiner 28. Sitzung am 16. Mai 2024 beauftragte der Fachausschuss Finanzberichterstattung die Arbeitsgruppe „Steuern“, sich dem Thema der Behandlung der Steuerumlagen i.S.d. § 3 Abs. 6 MinStG im handelsrechtlichen (Teil-)Konzernabschluss anzunehmen. Der Fachausschuss Finanzberichterstattung hat das durch die Arbeitsgruppe erarbeitete Positionspapier in seiner 35. Sitzung am 13. Dezember 2024 erörtert und stimmte dem Inhalt des Papiers zu.
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