8. August 2025

Überarbeitung des ESRS Set 1: Field Tests

EFRAG lädt Ersteller von Nachhaltigkeitserklärungen ein, sich bis zum 18.8.2025 für die Teilnahme an den Field Tests zu „Gross versus Net” und der „non-EU adequate wages“-Methodik zu bewerben. Dieser Aufruf steht im Zusammenhang mit der derzeitigen Konsultation zur Überarbeitung des ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) und soll dazu dienen, die beabsichtigten Vereinfachungen zu bewerten.

Es ist möglich, nur an einen oder beiden Field Tests teilzunehmen. Interessenten können bis zum 18.8.2025 eine Bewerbung versenden an:

  • grossnetfieldtest@efrag.org („Gross versus Net”)
  • fieldtestadeqwages@efrag.org („non-EU adequate wages“-Methodik)

EFRAG sucht:

  • EU-Unternehmen, die in ihrem (Konzern-)Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 eine Nachhaltigkeitserklärung gem. des ESRS Set 1 aufgenommen haben; und
  • Konzerne, bei denen ein nicht unerheblicher Teil der Belegschaft Löhne in Nicht-EU-Staaten erhält (nur relevant für den Field Test zu „non-EU adequate wages“-Methodik).

Die Teilnehmenden sollen einen Fragebogen ausfüllen und zwischen dem 8. und 26.9.2025 an Einzelgesprächen mit dem EFRAG-Sekretariat teilnehmen.

Field Test „Gross versus Net”

Dieser Field Test konzentriert sich auf die neuen Leitlinien zur Einbeziehung von Abhilfe-, Risikominderungs- und Präventionsmaßnahmen in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Die neuen Leitlinien finden sich in ESRS 1.34-35, ESRS 1.AR12-13 und ESRS1.Anhang C.

Field Test zur „non-EU adequate wages“-Methodik

Dieser Field Test zielt auf die überarbeitete Methodik zur Berechnung angemessener Löhne für Arbeitnehmer außerhalb der EU ab. Die neue Methodik bezieht sich auf „Disclosure Requirement S1-9 – Adequate wages“ und die Hierarchie für die Berechnung angemessener Löhne außerhalb der EU.