13. Februar 2026

VSME: DRSC übermittelt Stellungnahme an das BMJV

Das DRSC hat dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 11. Februar 2026 eine Stellungnahme zur Empfehlung der EU-Kommission für einen Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (VSME) übermittelt, nachdem das BMJV am 3. Februar 2026 im Rahmen einer Verbändeanhörung darum gebeten hatte.

Hintergrund dieser Anfrage ist, dass die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten um eine Stellungnahme gebeten hat, ob der künftige freiwillige Standard identisch mit der bestehenden Empfehlung der Kommission (VSME) sein oder davon abweichen soll. Der neue, freiwillig anwendbare Standard erhält besondere Bedeutung, da er als Maßstab für die durch die Omnibus-I-Richtlinie eingeführte Begrenzung von Abfragen in der Wertschöpfungskette dienen wird (sog. Value Chain Cap).

Das DRSC stellt in seiner Stellungnahme fest, dass der Standard in der von der EU-Kommission empfohlenen Version das Potenzial hat, individuelle Informationsabfragen an KMU zu reduzieren, auch wenn eine vollständige Harmonisierung aufgrund unterschiedlicher Informationsbedarfe von Stakeholdern nicht erreichbar scheint.

Die Stellungnahme basiert auf den intensiven Arbeiten des DRSC rund um den VSME, wie beispielsweise den Übersetzungsarbeiten zusammen mit dem österreichischen Standardsetzer AFRAC sowie den vorläufigen Ergebnissen der vom DRSC durchgeführten Austausche zur Eignung des VSME aus Sicht verschiedener Stakeholdergruppen.

Unter Berücksichtigung der Zielsetzung, den VSME weitestmöglich in der bestehenden – ggf. schon zur Anwendung kommenden – Version beizubehalten, unterteilt das DRSC seine Rückmeldung in drei Bereiche, die in den Anhängen zur Stellungnahme ausgeführt werden:

  1. Korrekturbedarf, der sich bspw. durch die Übersetzungsarbeiten des DRSC gezeigt hat,
  2. geringfügiger Klarstellungs- und Änderungsbedarf, die sich aus Austauschen mit unterschiedlichen Stakeholdern ergeben hat und
  3. Aspekte, die umfassendere Änderungen beinhalten könnten und daher im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung (mindestens alle 4 Jahre) des VSME diskutiert werden sollten.

Neben der derzeit laufenden Einbindung der Mitgliedstaaten plant die EU-Kommission auch eine kurze öffentliche Kommentierungsphase (voraussichtlich einmonatige Frist im April/Mai 2026).