3. Juni 2025

Weiteres DRSC-Positionspapier zur Überarbeitung der ESRS Set 1 – Möglichkeit der Nutzung von Nicht-Primärdaten und Schätzungen

Am 3. Juni 2025 hat das DRSC ein weiteres Positionspapier zur Überarbeitung der ESRS Set 1 an EFRAG übermittelt. Darin wird die in Deutschland viel diskutierte ESRS-Regelung zur Verwendung von Primärdaten adressiert. Das DRSC hatte bereits in seinem Positionspapier vom 15. April 2025 unter anderem darauf hingewiesen, dass die ESRS Set 1 für die Verwendung von anderweitig verfügbaren Daten und Schätzungen für Informationen zur Wertschöpfungskette geöffnet werden müssen. Das DRSC greift hiermit die darüber hinaus gehende Diskussion auf, dass solche Erleichterungen grundsätzlich auch für die Informationen zur eigenen Geschäftstätigkeit (own operations) erforderlich sind. Auch wenn die Präferenz für Primärdaten bestehen bleibt und Primärdaten für bestimmte Informationen unerlässlich sind, sollten ESRS Set 1 auch hier geöffnet werden, um die angestrebte Vereinfachung der ESRS-Berichterstattung zu erreichen.

Das DRSC hatte bereits am 15. April 2025 sein Positionspapier zur Überarbeitung der ESRS Set 1 an die EFRAG übermittelt. Das Papier enthält zehn initiale Ideen des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) und wurde auf der Grundlage der Rückmeldungen von Anwendern, Prüfern und anderer Stakeholder entwickelt.