EFRAG Indossierung von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss
Aktueller Stand
EFRAG hat am 5. Mai 2025 ihre Übernahmeempfehlung (Endorsement Advice) zu IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss an die Europäische Kommission übermittelt (weitere Informationen). Darin ist EFRAG zu dem Schluss gekommen, dass IFRS 18 die Kriterien für eine Übernahme in die EU erfüllt, und empfiehlt daher die Übernahme von IFRS 18.
Zielsetzung und Indossierungsprozess
Entsprechend der IAS-Verordnung der EU sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).
Sofern die Standards Advice Review Group EFRAGs Indossierungsempfehlung befürwortet, erstellt die Kommission einen Verordnungsentwurf zur Übernahme. Hierüber hat dann das Accounting Regulatory Committee abzustimmen. Nach einem positiven Votum haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union drei Monate Zeit, um ihr Veto gegen den Verordnungsentwurf der Kommission einzulegen. Erfolgt kein Einspruch oder ist diese Frist verstrichen, wird der Verordnungsentwurf von der Kommission verabschiedet und der Standard im Amtsblatt mit dem in der Verordnung genannten Anwendungsdatum veröffentlicht.