39. Sitzung FA Finanzberichterstattung

Datum:
11.04.2025 - 11.04.2025
Start:
08:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

11.04.2025

Top Start Thema Dokumente
9 08:00 (nicht-öffentlich) -
10 09:00 Interpretationsaktivitäten

Der FA FB wurde über die Themen und Entscheidungen des IFRS IC in der Sitzung März 2025 informiert.

Zur endgültigen Agendaentscheidung zu IFRS 15 wurde geäußert, dass diese die zeitraumbezogene Erlöserfassung gemäß IFRS 15 nochmals grundsätzlich thematisiert, daher sei die Entscheidung nicht nur branchen- oder fallspezifisch zu betrachten. Vielmehr gibt es weitere Branchen und Geschäftsmodelle mit „Saisongeschäft“. Hierbei wäre zu bedenken, dass trotz einer Saisonpause wohl zumeist dennoch Leistungen erbracht werden bzw. Aktivitäten erfolgen.

Zu den beiden übrigen Agendaentscheidungen hatte der FA FB keine Anmerkungen.

Schließlich wurde von der IFRS IC-Diskussion zum laufenden IASB-Projekt „Hyperinflation“ (Änderungen an IAS 21) berichtet und darauf hingewiesen, dass der IASB-Staff im Zuge der Re-Deliberations über Erleichterungen/Aus-nahmen gegenüber dem Entwurf (ED/2024/4) nachdenkt.

11 10:00 EFRAG-DP Cash Flow Statement

Der FA FB setzte die Diskussion zum EFRAG-Diskussionspapier (DP) „The Statement of Cash Flows – Objectives, Usages and Issues“ aus der 37. FA-Sitzung fort und besprach erstmals den Entwurf einer Stellungnahme.

Der FA FB diskutierte insb. Frage 3, die sich mit den Problemen der Kapitalflussrechnung für Nicht-Finanzunternehmen befasst.

Kohärenz zwischen den übrigen primären Abschlussbestandteilen und der Kapitalflussrechnung

Der FA FB stimmte der ablehnenden Haltung gegenüber einer stärkeren Kohärenz zwischen den übrigen primären Abschlussbestandteilen und der Kapitalflussrechnung zu und wies auf die bisherigen Erfahrungen mit IFRS 18 hin. Zudem wurde hinterfragt, ob eine stärkere Kohärenz überhaupt sinnvoll sei, da Bilanz und GuV auf Abbildungsregeln, die Kapitalflussrechnung hingegen auf tatsächlichen Zahlungsströmen basieren. Veränderungen der Kapitalflussrechnung – etwa durch fiktive Zahlungsströme – wurden daher kritisch bewertet.

Definition von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten

Der FA FB diskutierte die Frage, ob Kryptowährungen als Zahlungsmitteläquivalente zu klassifizieren seien. Dabei wurde festgestellt, dass Kryptowährungen zwar zunehmend als Zahlungsmittel genutzt werden, aufgrund ihrer hohen Volatilität sowie der Vielzahl an Kryptowährungen und vergleichbaren Vermögenswerten jedoch nicht zwangsläufig als Zahlungsmitteläquivalente einzuordnen sind. Zudem wurde betont, dass Kryptowährungen derzeit keine Finanzinstrumente darstellen und eine grundlegende Klärung durch das IASB erforderlich ist, bevor eine solche Klassifizierung in Erwägung gezogen werden kann. Vor diesem Hintergrund müsse grundsätzlich hinterfragt werden, welchen Informationswert die Größe „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ künftig angesichts technologischer Entwicklungen haben soll und welche Funktion sie im Abschluss erfüllen sollte.

Definition von Messgrößen und Kennzahlen

Der FA FB diskutierte die Definition von Messgrößen und Kennzahlen aus zwei Perspektiven: der Ersteller- und der Nutzerperspektive. Aus der Erstellerperspektive wird eine Überleitung auf die nächstliegende Zwischengröße der Kapitalflussrechnung favorisiert, während standardisierte Kennzahlen kritisch gesehen werden, insbesondere aufgrund der Erfahrungen mit IFRS 18. Aus der Nutzerperspektive sind standardisierte Kennzahlen bevorzugt, da sie die Vergleichbarkeit erleichtern.

Darstellung des Zahlungsstroms aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit

Der FA FB unterstützt das Beibehalten des Methodenwahlrechts bei der Darstellung des Zahlungsstroms aus betrieblicher Tätigkeit, da weder von Nutzer- noch von Erstellerseite eine eindeutige Präferenz für eine der Methoden erkennbar ist. Zusätzlichen Angaben bei der indirekten Methode steht er kritisch gegenüber, da diese die Methode benachteiligen und zusätzlichen Implementierungsaufwand für Unternehmen verursachen würden.

Abschließend wurde der FA FB über die Rückmeldungen der AGs Finanzinstrumente und Versicherungen zur Kapitalflussrechnung für Finanzdienstleister (Frage 6 des DP) informiert, die übereinstimmend eine kritische Haltung gegenüber Änderungen zum Ausdruck gebracht haben. Der FA FB stimmte den Ergebnissen zu und beschloss, diese mit weiteren unterstützenden Argumenten zu ergänzen und in die Stellungnahme aufzunehmen.

Das DP wurde am 22. November 2024 veröffentlicht; die Kommentierungsfrist endet am 15. Mai 2025. Der FA FB beschloss, die Befassung in seiner Sitzung am 19. Mai 2025 fortzusetzen und die Stellungnahme kurz darauf zu finalisieren, womit die Frist von EFRAG geringfügig überschritten wird.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
09/05/2025