39. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung

Datum:
21.05.2025 - 21.05.2025
Start:
08:30 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

21.05.2025

Top Start Thema Dokumente
9 08:30 (nicht-öffentlich) -
10 09:15 (nicht-öffentlich) -
11 10:30 (nicht-öffentlich) -
12 13:30 ED Änderungen IFRS S2

Gegenstand dieses Tagesordnungspunkts war der Konsultationsentwurf des ISSB zur Änderung des IFRS S2. Dem FA NB wurden die vorgeschlagenen Änderungen vorgestellt und die Rückmeldungen aus der DRSC-AG „Klimaberichterstattung“ und anderen Gesprächen zur Kenntnis gebracht. Zu den einzelnen Aspekten des Konsultationsentwurfs positionierte sich der FA NB wie folgt:

Die Klarstellung der bisherigen Auffassung des ISSB, wonach bestimmte Finanzaktivitäten und Derivate bei der Bemessung der Scope-3-Treibhausgasemissionen in Kategorie 15 unberücksichtigt bleiben dürfen, wurde positiv eingeschätzt. Der FA NB teilte die vom ISSB angeführten Gründe.

Die Pflicht zu Angaben bzw. zur Quantifizierung der Derivate, die bei der Bemessung der Scope-3-Treibhausgasemissionen nicht berücksichtigt wurde, fand hingegen keine Zustimmung. Es sei fraglich, ob eine quantifizierte Angabe über die Größenordnung unberücksichtigter Derivate eine nützliche Information für Adressaten darstelle.

Der FA NB stimmte außerdem der Ansicht des ISSB zu, von einer Definition des Be-griffs „Derivate“ im Standard abzusehen. Dies müsse sich bereits aus Konsistenzerwägungen an dem für die Finanzberichterstattung angelegten Verständnis orientieren. Da die Anwendung des IFRS S2 unabhängig vom für die Finanzberichterstattung relevanten Regelwerk erfolgen soll und der Begriff „Derivate“ regelwerksspezifisch ist, sei eine Definition in IFRS S2 sachlogisch ausgeschlossen. Der FA NB sprach sich jedoch für eine Angabepflicht in IFRS S2 aus, gemäß derer Unternehmen angeben, (1) ob sie die gewährte Option genutzt haben und, falls ja, (2) wie der Begriff Derivate ggf. aufgrund des angewendeten Regelwerks für die Finanzberichterstattung vom Unternehmen ausgefüllt wird.

Der FA NB begrüßte außerdem den Vorschlag des ISSB, bei der Darstellung der financed emissions (Scope-3, Kategorie 15) nach Sektoren nicht zwingend auf den Global Industry Classification Standard (GICS) zurückgreifen zu müssen. Er stimmte der Argumentation des ISSB zu und stellte zudem fest, dass in der EU entsprechende Klassifizierungen häufig auf der NACE-Verordnung basieren bzw. dieser entsprechen. Insofern teilte der FA NB nicht die vom Mitarbeiterstab vorgetragenen Bedenken hinsichtlich einer zu großen Flexibilität.

Kritik übte der FA NB am Vorschlag des ISSB, innerhalb einer Gruppe unterschiedliche Bemessungsmethoden zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen zuzulassen. Die Aussagekraft einer Zahl, die aus Teilsummen auf der Grundlage unterschiedlicher Berechnungsmethoden ermittelt wird, erscheine zweifelhaft. Der FA NB stellte fest, dass die Aufstellung eines Konzernabschlusses einheitliche Ansatz- und Bewertungsmethoden voraussetze (z.B. betreffend die Definition von Anschaffungs- und Herstellungskosten). Soweit z.B. Vermögenswerte in bestimmten Tochterunternehmen aufgrund nationaler Vorgaben abweichend von der betreffenden Konzernmethode bewertet werden, sei eine Neu-Ermittlung der Werte für den Konzernabschluss unabdingbar. Der FA NB erkannte keinen Grund für eine per se andersgelagerte Regelung bei Nachhaltigkeitskennzahlen und lehnte den ISSB-Vorschlag im Ergebnis ab.

Aus den gleichen Gründen lehnte der FA NB auch den ISSB-Vorschlag ab, für die Berichterstattung der Treibhausgasemissionen auf Global Warming Potential-Faktoren zurückzugreifen, die sich nicht aus dem jeweils aktuellen IPCC-Bericht ergeben.

Bzgl. Erstanwendungsdatum bestanden keine grundsätzlichen Bedenken, dass sich die vorgeschlagenen Änderungen auf Wahlrechte bzw. Erleichterungen erstrecken.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
10/06/2025